Abmahnungen für Eric Clapton durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg (vormals Sasse und Partner) mahnt im Namen von Eric Patrick Clapton wegen des Verkaufs sogenannter Bootlegs (nicht lizenzierte Aufnahmen – meist Mitschnitte von Live-Aufnahmen) ab. Gutsch & Schlegel macht Ansprüche auf Unterlassen, Vernichtung und Schadensersatz geltend.
Big Mac-Marke gelöscht (EUIPO)
Wie einem Bericht des Guardian und irischen Medien zu entnehmen ist, verliert der amerikanische McDonalds-Konzern (Burger, Fritten, Coke) seine europäische(n) "Big Mac"-Marke(n). Hintergrund ist ein Löschungsverfahren der irischen Burger-Kette Supermac vor dem European Union Intellectual Property Office (EUIPO), dem voraus ging, dass McDonalds Supermac den Gebrauch seines Namens und seiner Marke "Supermac" untersagen wollte. Dadurch sah […]
Presseverleger-Leistungsschutzrecht nicht anwendbar (EuGH-Generalanwalt Gerard Hogan)
Auf die Vorlagefrage des Landgerichts Berlin an den EuGH betreffend das deutsche Presseverleger-Leistungsschutzrecht §§ 87f und 87h UrhG ("sehr schlechtes Gesetz") hat am vergangenen Donnerstag der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Gerard Hogan dafür plädiert, dass die Vorschriften der §§ 87f und 87h des UrhG wegen Verstoßes gegen Unionsrecht (fehlende Notifizierung) nicht angewendet werden dürfen; die Klage der […]
Bundesgesetzblatt frei verfügbar unter offenegesetze.de
Die Open Knowlegde Foundation (OKF) hat alle Ausgaben des Bundesgesetzblattes auf der Plattform https://offenegesetze.de/ verfügbar gemacht. Die einzelne Ausgabem können dort nicht nur eingesehen, sondern auch durchsucht, kopiert, heruntergeladen und asugedruckt werden. Zum urhberrechtlichen Hintergrund s. hier. Update: BMJV (und F.A.Z.) haben das Thema aufgegriffen, hier.
"Fremdbefüllung" eines (Marken-) Spenders für Papierhandtücher kann Markenverletzung sein (BGH, Urt. v. 17. Oktober 2018, Az. I ZR 136/17 – Tork)
Mit Urteil vom 17. Oktober 2018, Az. I ZR 136/17 – Tork, hat der BGH entschieden, dass die "Fremdbefüllung" eines (Marken-) Spenders für Papierhandtücher mit Papierhandtpüchern eines anderen Herstellers eine Markenverletzung sein kann. Maßgeblich soll sein (Leitsätze):
Vergütung für Verbraucher-USB-Sticks und Speicherkarten 0,15 EUR bzw. 0,35 EUR (Schiedsstelle UrhR Einigungsvorschlag vom 12. November 2018, Az. Sch-Urh 82/16)
Nachdem Schiedsstelle UrhR sich in den letzten Monaten wiederholt zur Vergütung nach §§ 54 ff. UrhG für Tablets geäußert hat, hat sie sich nunmehr auch mit USB-Sticks und Speicherkarten befasst und mit Einigungsvorschlag vom 12. November 2018, Az. Sch-Urh 82/16 in einem Einzelverfahren beschränkt nach § 109 Abs. 1 VGG ebenfalls festgestellt, dass die tariflichen Forderungen […]
So ein Käse: Geschmack von Lebensmitteln nicht urheberrechtlich geschützt (EuGH, Urt. v. 13. November 2018, Rs. C-310/17 – Levola Hengelo BV ./. Smilde Foods BV)
Der EuGH hat heute in dem Verfahren EuGH, Urt. v. 13. November 2018, Rs. C-310/17 – Levola Hengelo BV ./. Smilde Foods BV, geurteilt, dass der Geschmack eines Lebesnmittels (dort: Käse) kein Werk darstellt und daher keinen Urheberrechtsschutz genießt, weil er nicht hinreichend genau und objektiv bestimmt werden kann.
"Leading in a Disruptive World"
Auf Einladung von McKinsey & Company hat sich gestern Abend zu "The Spark" – Vergabe des deutschen Digitalpreises 2018 (zusammen mit dem Handelsblatt) und heute die Digitalgemeinde in der "Arena" in Berlin versammelt und lauscht gebannt neuesten Insights zur digitalen Transformation, Robotik und küstlicher Intelligenz / AI. Einiges dazu finden Sie hier und hier.
Weitere Nachvergütung für "Das Boot"-Kameramann i.H.v. 315.000 EUR (OLG Stuttgart, Urt. v. 26.09. 2018, Az. 4 U 2/18, nrk/Revision zugelassen)
Knapp 40 Jahre nach Herstellung und erscheinen des Films "Das Boot" hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 26. September 2018 (Az. 4 U 2/18, nrk/Revision zugelassen) dessen Chef-Kameramann, Jost Vancanao" einen weiteren Anspruch auf Nachvergütung nach § 32a UrhG ("Fairnessausgleich") i.H.v. 315.000 EUR gegen insg. acht Sendeanstalten der ARD zugesprochen.
Auch Frage der Haftung von Sharehostern geht an den europäischen Gerichtshof (BGH, Beschlüsse vom 20.9.2018, Az. I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17 und I ZR 57/17)
Wie schon die Frage nach der Verantwortlichkeit von YouTube für Urheberrechtsverletzungen und die Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch Nutzer/User hat der BGH heute in fünf Verfahren betreffend die (Störer-) Haftung sog. Sharehoster an den europäischen Gerichtshof vorgelegt, s. Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 156/2018 vom 20.09.2018: