Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg (vormals Sasse und Partner) mahnt im Namen von Eric Patrick Clapton wegen des Verkaufs sogenannter Bootlegs (nicht lizenzierte Aufnahmen – meist Mitschnitte von Live-Aufnahmen) ab. Gutsch & Schlegel macht Ansprüche auf Unterlassen, Vernichtung und Schadensersatz geltend. ... mehr Es lohnt sich für Medienhändler, derartige Abmahnungen genau zu prüfen/prüfen zu lassen und keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen. Grundsätzlich muss der Abmahnende den behaupteten Rechtsverstoß (Angebot eines Bootlegs, Piracy) nachweisen und dazu insb. seine Rechteinhaberschaft und Anspruchsberechtigung lückenlos (Rechtekette) nachweisen. Zudem haben Medienhändler regelmäßig nicht die Mittel und Möglichkeiten, jedes von Ihnen angebotene Produkt auf potenzielle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Auch in Bezug auf die geltend gemachte Erstattung der Rechtsanwaltskosten lohnt ein genauer Blick. Insbesondere ist die außergerichtliche Inanspruchnahme mehrerer Schädiger bei identischer Rechtsverletzung nach neuester Rechtsprechung u.U. gebührenrechtlich als eine Angelegenheit zu behandeln, wodurch nur ein Bruchteil der von Gutsch & Schlegel regelmäßig eingeforderten Gebühren erstattet werden müssen (BGH – Der Novemberman). Auch der geltend gemachte Schadensersatz wurde von den Gerichten bereits in mehreren Verfahren zurückgewiesen.