Der EuGH hat heute in dem Verfahren EuGH, Urt. v. 13. November 2018, Rs. C-310/17 – Levola Hengelo BV ./. Smilde Foods BV, geurteilt, dass der Geschmack eines Lebesnmittels (dort: Käse) kein Werk darstellt und daher keinen Urheberrechtsschutz genießt, weil er nicht hinreichend genau und objektiv bestimmt werden kann.