GVR Tageszeitungen gelten auch für kurze journalistische Texte wie Lokalnachrichten und Bildunterschriften (OLG Nürnberg, Urteil v. 29.12.2020, Az. 3 U 761/20)

Das OLG Nürnberg hat mit Endurteil vom 29.12.2020, Az. 3 U 761/20, in einem Rechtsstreit betreffend die "angemessene Vergütung" nach § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG zur Berechnung der Nachvergütung nach den Regeln der GVR Tageszeitungen entschieden und sich dabei ausführlich mit dem urheberrechtlichen Schutz journalistischer Kurztexte (Lokalnachrichten, Bildunterschriften) befasst. Demnach können auch kurze […]

Strafbewehrte Unterlassungserklärung erfasst nicht Konzertaufnahme, nur konkrete CD/DVD/LP (LG Berlin, Urteil vom 03.11.2020, Az. 16 O 68/20, rechtskräftig)

Mit Urteil vom 03.11.2020, Az. 16 O 68/20 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der versprochen wird, ein bestimmtes Produkt (dort: eine DVD mit einer "Bootleg"-Aufnahme eines Konzerts des Musikers Eric Clapton, das dieser auf seiner damaligen Welttournee am 25.2.2009 im Budokan, Tokio, Japan gegeben hatte) nicht erneut anzubieten, nur dieses […]

Retweet keine öffentliche Wiedergabe (AG Köln, Urteil vom 22.04.2021, Az. 111 C 569/19)

Mit Urteil vom 22.04.2021, Az. 111 C 569/19, hat das Amtsgericht Köln befunden, dass der Retweet eines Twitter-Tweets mit einem Foto keine öffentliche Wiedergabe dieses Tweets/Fotos darstellt. Technisch handele es sich um ein sog. Embedding, bei dem fremde Inhalte nicht kopiert, sondern nur in das eigene Twitter-Profil eingebunden werden. Damit handele es sich weder um […]

Abmahnung wg. unerlaubter Nutzung von Produktbildern durch Playmobil / geobra Brandstätter

Immer wieder werden unsere Mandanten (Medienhändler, Onlinehändler/eCommerce) wegen der (angeblich) unzulässigen Nutzung (Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe/öffentliche Zugänglichmachung) von Produktbildern und Produktbeschreibungen der Hersteller/Importeure technischer Gerät und anderer Produkte (zuletzt durch Playmobil Österreich / geobra Brandstätter) abgemahnt.

Abmahnung wegen ungenehmigter Nutzung von Produktbildern durch LG Electronics Deutschland GmbH

Immer wieder werden unsere Mandanten (Medienhändler, Onlinehändler/eCommerce) wegen der (angeblich) unzulässigen Nutzung (Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe/öffentliche Zugänglichmachung) von Produktbildern und Produktbeschreibungen der Hersteller/Importeure technischer Gerät und anderer Produkte (zuletzt durch LG Electronics Deutschland, Produktbilder einer Waschmaschine) abgemahnt.

"Der Novembermann"-Rechtsprechung des BGH auch im Wettbewerbsrecht anzuwenden (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.07.2021, Az. 6 W 43/21)

Mit Beschluss vom 13. Juli 2021, Az. 6 W 43/21, hat das OLG Frankfurt a.M. in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu den Anforderungen des § 6 HWG (Heilmittelwerbegesetz) betreffend die (strengen) Anforderungen an die Werbung mit wissenschaftlichen Studien (u.a. genaue Fundstellenangabe), entschieden, dass die "Der Novembermann"-Entscheidung des Bundesgerichtshof BGH (Urt. v. 6. Juni 2019, Az. I […]

Beschlussverfügungen auch im Wettbewerbsrecht unzulässig (Verletzung der prozessualen Waffengleichheit, BVerfG, Beschl. v. 31. Juli 2020, Az. 1 BvR 1379/20)

Mit Beschluss vom 31. Juli 2020 (Az. 1 BvR 1379/20) hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des Ersten Senats) in einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung der "prozessualen Waffengleichheit" in einem lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren gerügt wurde, festgestellt, dass einseitige Beschlussverfügungen auch im Wettbewerbsrecht (UWG) in der Regeln als Verletzung der prozessualen Waffengleichheit unzulässig sind. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt […]

YouTube muss Email-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen von Nutzern nicht herausgeben (BGH, Urteil v. 10. 12.2020, Az. I ZR 153/17)

Der Bundesgerichtshof BGH hat heute entschieden, dass YouTube nicht verpflichtet ist, Email-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern, die rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Inhalte auf YouTube hochgeladen haben, herauszugeben. Der Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" nach § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG umfasse nur den Namen und die postalische Adresse eines Nutzers, nicht aber elektronische Adressen:

+49 30 5156599-80
office@verweyen.legal

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