Würmchenmuster-Sitzbezüge der BVG urheberrechtlich geschützte Kunstwerke (LG Hamburg, Urt. v. 09.11.2021, 310 O 44/19, nrk)

Was dem regelmäßigen Berliner Bus- und U-Bahn-Fahrer schier unglaublich erscheinen mag, hat des Landgericht Hamburg mit Urteil vom 09.11.2021, Az. 310 O 44/19 in der Sache des Designers Herbert Lindinger gegen die Berliner Verkehrsgesellschaft BVG offiziell bestätigt: mit dem Würmchenmuster- bzw. "Urban Jungle"-Design der Sitzbezüge der verschiedene Verkehrsmittel der BVG handelt es sich um Kunstwerke […]

Kein Nachvergütungsanspruch für Gestaltung der Euro-Geldscheine (LG Frankfurt a.M, Urt. v. 18.05.2022, Az. 2-06 O 52/21)

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit  Urteil vom 18. Mai 2022, Az. 2-06 O 52/21, entschieden, dass dem Gestalter der Darstellung des europäischen Kontinents auf den Euro-Geldscheinen kein Nachvergütungsanspruch nach § 32a UrhG (sog. Fairnessausgleich) zusteht, weil die Darstellung auf den Euro-Banknoten keine unfreie Bearbeitung seiner Entwürfe i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG (n.F.) sei, sondern […]

AGD-Webinar am 18. Mai 2022: "Neues Urheberrecht – was ist jetzt erlaubt (und muss künftig geduldet werden)?"

In diesem Webinar am 18.Mai 20220, ab 11:00 Uhr, beschäftigen wir uns mit dem "neuen" Urheberrecht und Urheberrechtsdiensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Neben den Veränderungen für Urheberrinnen und Urheber können sich Nutzer künftig auf neue Freiheiten berufen. Das wird die Konzeption und Durchführung von Social-Media-Kampagnen auf Instagram, Facebook, Pinterest oder anderen „Diensteanbietern" erheblich beeinflussen. Mit dem neu eingeführten Pastiche […]

Keine Nachvergütung für Erbin des Gestalters des Porsche 356 (BGH, Urt. v. 07.04.2022, Az. I ZR 222/20 – Porsche 911

Mit Urteil vom 7. April 2022, Az. I ZR 222/20, hat der Bundesgerichtshof BGH, wie schon das Landgericht Stuttgart, entschieden, dass der Tochter des Sportwagen-Konstrukteurs Erwin Franz Komenda kein Anspruch auf eine angemessene weitere Vergütung nach § 32a UrhG (sog. Fairnessausgleich) gegen die Porsche AG insoweit zusteht, als sie ihre Klage darauf gestützt hatte, dass […]

Nicht per beA eingereichter Schriftsatz unbeachtlich (LG Frankfurt a.M., Versäumnisurt. v. 19.01.2022, Az. 2-13 O 60/21; LG Köln, Urt. v. 22.02.2022, Az. 14 O 395/21)

Mit Versäumnisurteil vom 19.01.2022 (Az. 2-13 O 60/21) hat das LG Frankfurt a.M. klargestellt, dass seit Geltung der aktiven Nutzungspflicht des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" (beA) am 1. Januar 2022, Schriftsätze grundsätzlich nur noch als elektronische Dokumenten eingereicht werden können. Schriftsätze, die per Post oder per Fax eingereicht werden, sind formunwirksam und unbeachtlich: 

+49 30 5156599-80
office@verweyen.legal

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