14,5 Mio. EUR DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen wg. "Datenfriedhof"

Mit (nicht rechtskräftigem) Beschluss vom 30. Oktober 2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Deutsche Wohnen SE nach Art. 25 Abs. 1 DSGVO und Artikel 5 DSGVO ein Bußgeld in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen eines massiven, strukturellen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zeitraum zwischen Mai 2018 und März 2019 verhängt.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte spricht in Ihrer Presseerklärung von einem "Datenfriedhof". ... mehr

Bei verschiedenen Vor-Ort-Prüfungen hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte festgestellt, dass die Deutsche Wohnen in großem Umfang personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern speicherte, "ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist. In Einzelfällen konnten daher teilweise Jahre alte private Angaben betroffener Mieterinnen und Mieter eingesehen werden, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten. Es handelte sich dabei um Daten zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Mieterinnen und Mieter, wie z. B. Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge."

Zudem wurden angemahnte Änderung der Datenerfassung und Speicherung von der Deutschen Wohnen innerhalb von über eineinhalb Jahren nicht hinreichend umgesetzt.

Die Höhe des Bußgeldes erläutert die Berliner Datenschutzbeauftragte wie folgt:

"Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet die Aufsichtsbehörden sicherzustellen, dass Bußgelder in jedem Einzelfall nicht nur wirksam und verhältnismäßig, sondern auch abschreckend sind. Anknüpfungspunkt für die Bemessung von Geldbußen ist daher u. a. der weltweit erzielte Vorjahresumsatz betroffener Unternehmen. Aufgrund des im Geschäftsbericht der Deutsche Wohnen SE für 2018 ausgewiesenen Jahresumsatzes von über einer Milliarde Euro lag der gesetzlich vorgegebene Rahmen zur Bußgeldbemessung für den festgestellten Datenschutzverstoß bei ca. 28 Millionen Euro.

Für die konkrete Bestimmung der Bußgeldhöhe hat die Berliner Datenschutzbeauftragte unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Aspekte die gesetzlichen Kriterien herangezogen. Belastend wirkte sich hierbei vor allem aus, dass die Deutsche Wohnen SE die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt hatte und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum in unzulässiger Weise verarbeitet wurden. Bußgeldmildernd wurde hingegen berücksichtigt, dass das Unternehmen durchaus erste Maßnahmen mit dem Ziel der Bereinigung des rechtswidrigen Zustandes ergriffen und formal gut mit der Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet hat. Auch mit Blick darauf, dass dem Unternehmen keine missbräuchlichen Zugriffe auf die unzulässig gespeicherten Daten nachgewiesen werden konnten, war im Ergebnis ein Bußgeld im mittleren Bereich des vorgegebenen Bußgeldrahmens angemessen."

Zusätzlich zu diesem Bußgeld i.H.v. 14,5 Mio. EUR zur Sanktionierung dieses strukturellen Verstoßes verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte gegen die Deutsche Wohnen noch mehrere weitere Bußgelder zwischen 6.000 EUR und 17.000 EUR wegen weitere DSGVO-Verstöße, insb. der unzulässigen Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Einzelfällen.
Diese alles spiegelt das vor kurzem veröffentliche Bußgeldkonzept der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wider, wonach anhand des mittleren, weltweiten Jahresumsatzes des Verletzers ein Bußgeld-Grundwert ermittelt wird, der sodann mittels eines von der Schwere der Tatumstände abhängigen Faktors multipliziert und sodann anhand täterbezogener und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst wird.

Die Pressemeldung der Berliner Datenschutzbeauftragten zum Bußgeld i.H.v.14,5 Mio. EUR gegen die Deutsche Wohnen finden Sie hier.

Das "Konzept der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen" finden Sie hier.

+49 30 5156599-80
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