Einigung im T-Shirt-Spruch-Streit (LG München I, Az. 33 O 14221/18, "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad")

Im "T-Shirt-Spruch-Streit" vor dem Landgericht München l, Az. 33 O 14221/18, haben sich die Parteien – die bekannte bayrische Musikerin und Kabarettistin Martina Schwarzmann bzw. ihr Label/Verlag und unsere Mandantin, der "Bavarian Streetware"-Hersteller Oberlandla aus Lenggries – heute vor der auf das Markenrecht und das Urheberrecht spezialisierten 33. Zivilkammer des Landgerichts München l geeinigt. Streitig waren Ansprüche wegen der Verwendung des Spruchs "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" auf T-Shirts, die die Beklagte vertrieben hat. ... mehr

Die Parteien haben sich ohne Aufgabe ihrer unterschiedlichen Rechtsstandpunkte darauf verständigt, auf eine Klärung der in dem Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen zu Urheberrecht und Urheberschaft des Spruchs zu verzichten und mit der gütlichen Einigung ihre Wertschätzung für die bayrische Sprache und Mundart in all ihrer Vielfalt zum Ausdruck zu bringen.

Die Klägerin wendet sich daher nicht mehr gegen die Herstellung und den Vertrieb von Produkten durch Oberlandla mit dem Spruch "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad". Oberlandla wird von den Erlösen aus dem Verkauf entsprechender Produkte einen Betrag i.H.v. 2,- EUR an den gemeinnützigen Radiosender Radio Buh spenden, der sich unter anderem der Förderung bayrischer Nachwuchsmusiker verschrieben hat.

Die Pressemeldung des LG München I finden Sie hier auf der Internetseite des LG München I.
Das streitgegenständliche, einzig originale T-Shirt-Spruch-Streit-T-Shirt (und weitere, hochwertige Bavarian Streetware) können Sie nur bei Oberlandla, online oder im Laden in Lenggries erwerben. Sie unterstützen damit den gemeinnützigen Radiosender Radio Buh und fördern so bayrische Nachwuchsmusiker!
Verschiedene regionale und überregionale Zeitungen hatten über den Rechtsstreit berichtet, u.a. auch die Süddeutsche Zeitung.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!

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