Die neuen Gesamtverträge binden nur diejenigen Unternehmen, die diesen Gesamtverträgen beitreten, nicht jedoch Außenseiter. Die Tarife der ZPÜ sind generell unverbindlich und unterliegen voll der gerichtlichen Kontrolle.
Mit einer klärenden, höchstrichterlichen Entscheidung zu Abgabepflicht für Handys und Tablets ist erst in einigen Jahren zu rechnen. Derweil mehren sich die Zweifel an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Abgabensystems in §§ 54 ff. UrhG, §§ 12 ff. UrhWG.
Wenn Sie Fragen zur Bedeutung der neuen Tarife für Sie oder zu Einzelheiten der Tarife und Gesamtverträge haben, wenden Sie sich gerne an RA Dr. Verweyen.
Die neuen Gesamtverträge sehen nach Jahren gestaffelte Tarife vor, die zwischen privat und geschäftliche genutzten Geräten unterscheiden; Unternehmen, die den Gesamtverträgen beitreten, erhalten einen Gesamtvertragsnachlass i.H.v. 20% auf folgende Beträge (in EUR je Stück):
Tarife Mobiltelefone |
Jahr |
Private Nutzung |
Geschäftliche Nutzung |
2008 |
1,6625 |
1,6625 |
2009 |
2,05 |
2,05 |
2010 |
3,6375 |
1,81875 |
2011 |
4,6875 |
2,34375 |
2012 |
5,275 |
2,6375 |
2013 |
5,6625 |
2,265 |
2014 |
6,25 |
3,125 |
ab 2015 |
6,25 |
3,125 |
Tarife Tablets |
Jahr |
Private Nutzung |
Geschäftliche Nutzung |
2008 |
– |
– |
2009 |
– |
– |
2010 |
– |
– |
2011 |
– |
– |
2012 |
6,125 |
2,45 |
2013 |
6,125 |
2,45 |
2014 |
7,4375 |
2,975 |
ab 2015 |
8,75 |
3,50 |
UPDATE: Zu Tablets wurde mittlerweile bekannt, dass die ZPÜ den betroffene Unternehmen "Einzelvereinbarungen" anbietet, wonach für "Verbraucher-Tablets" in 2010 und 2011 eine Abgabe von 4,55 EUR und für "Business-Tablets" 1,82 EUR je Stück gezahlt werden sollen.
Die Differenzierung zwischen privat und geschäftlich genutzten Geräten soll über die entsprechende Quoten der IDC erfolgen.