Update: Streaming-Abmahnungen als Versuchter Betrug strafbar – vom "Enkeltrick" des Internet-Zeitalters

Wie RiLG Ulf Buermeyer, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts und Richter am Landgericht Berlin, in dieser juristischen Analyse für heise darlegt, sind die durch The Archive AG und die Rechtsanwälte Urmann + Collegen zig-tausendfach ausgesprochenen Abmahnungen gegen angebliche Nutzer der Streaming-Angebots RedTube versendeten Abmahnung wohl als versuchter Betrug (§§ 263, 23 StGB), als Nötigung (§ 240 StGB) und als Erpressung (§ 253 StGB) zu bewerten; The Archive AG und auch die federführenden Rechtsanwälte von Urmann + Collegen (soweit bekannt RA Thomas Urmann) hätten sich dann (zig-tausendfach!) strafbar gemacht. Entsprechende Strafanzeigen wurden bereits eingereicht. ... mehr