Der ZItCo e.V. lehnt den Abschluss eines Gesamtvertrags über die urheberrechtliche Vergütung für Personal Computern für die Jahre 2011 bis 2016 mit der Zentralstelle für Private Überspielungsrechte ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst als rechtswidrig und unangemessen ab. Damit ist die Abgabe nach §§ 54 ff. UrhG auf PC weiterhin streitig, eine Branchenlösung ist nicht in Sicht. ... mehr Der Vertragsentwurf, der in den letzten Jahren von ZItCo e.V, BITKOM und BCH mit ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften verhandelt worden ist und von den anderen Verbänden abgeschlossen wurde, verstößt gegen zwingende Vorgaben der §§ 54 ff. UrhG, des EU-Rechts und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht. Zudem nimmt er nicht ausreichend auf die Belange der heimischen mittelständischen Hersteller von PC-Hardware Rücksicht und belastet diese mit unangemessen hohen Abgaben sowie sehr aufwendigen und kostenintensiven Nachweis- und Kontrollpflichten. ZItCo e.V. hält insbesondere die von ZPÜ und Verwertungsgesellschaften geforderten Abgabebeträge i.H.v. 10,55 EUR je Verbraucher-PC; 3,20 EUR je Business-PC (einschl. professioneller Workstations) und 8,50 EUR je "kleinem" PC (jew. einschl. 20% sog. Gesamtvertragsnachlass und ggf. zzgl. MwSt. i.H.v. 7%) für deutlich überhöht und rechtswidrig. So ist nach der "Padawan"-Rechtsprechung des EuGH, die von der Schiedsstelle für Urheberrecht, dem OLG München und dem Bundesgerichtshof in verschiedenen Verfahren zu Geräteabgaben bestätigt wurde, für solche Geräte, die von Unternehmen und Freiberuflern, Behörden, Schulen und Bildungseinrichtungen erworben werden, keine Abgabe geschuldet. Durch eine Abgabe auf nahezu sämtliche Geräte einer typischen IT-Verwertungskette (z.B. Scanner – PC – Drucker; Backup-Geräte und Medien wie externe Festplatten USB-Sticks und Speichermedien; etc.) werden diese Einrichtungen daher rechtswidrig belastet. Daneben führen insbesondere die ausufernden Berichts- und Nachweispflichten, die den Unternehmen auferlegt werden, sowie die mehrstufigen und aufwendigen Kontrollrechte, die ZPÜ und Verwertungsgesellschaften sich herausnehmen, zu schwerwiegenden Eingriffen in die Autonomie der Unternehmen. Sie sind datenschutzrechtlich bedenklich und verursachen ganz erhebliche organisatorische Belastungen und Kosten, die von mittelständischen und kleinen Unternehmen nicht getragen werden können. So verlangt die ZPÜ, dass die ihr regelmäßig zu erteilenden, umfassenden Auskünfte über alle Stückzahlen (einschl. Exportgeräte, die nicht abgabepflichtig sind; aufgesplittet nach Marke, Baureihe sowie Nutzungen) i.d.R. durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters belegt werden, und behält sich vor, diese Auskünfte durch Einsicht in die Kundenrechnungen und durch einen eigenen Wirtschaftsprüfer zu überprüfen. Durch die schwerwiegenden, rechtswidrigen Belastungen, die aus dem angebotenen Gesamtvertrag für die mittelständischen Unternehmen des ZItCo e.V. folgen, würde es zu existenzbedrohenden Behinderungen der hiesigen mittelständischen PC-/ Hardware-Hersteller im europäischen und globalen Wettbewerb ggü. Anbietern im benachbarten Ausland und ggü. international agierenden Großkonzernen kommen, sowie zu einer massiven Gefährdung von Produktionsarbeitsplätzen im Inland. In keinem europäischen Staat existiert eine vergleichbare Abgabenlast durch Geräteabgaben auf nahezu alle Geräte einer typische IT-Kette; vielmehr werden i.d.R. nur einige wenige Geräte und Leermedien belastet oder überhaupt keine Geräteabgaben erhoben (z.B. Großbritannien, Irland, Spanien, Malta, Zypern und Luxemburg). Nachdem die anderen Verbände im Partikularinteresse ihrer Mitglieder – überwiegend multinationalen Großkonzernen ohne Produktion im Inland – sich auf die Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften eingelassen haben, haben ZPÜ und Verwertungsgesellschaften kurzfristig einen entsprechenden Tarif aufgestellt und veröffentlicht, und zwar über Abgabenbeträge i.H.v. 13,1875 EUR je Verbraucher-PC; 4,00 EUR je Business-PC und 10,625 EUR je "kleinem" PC (ggf. zzgl. MwSt. i.H.v. 7%). ZPÜ und Verwertungsgesellschaften werden nun erneut versuchen, diese Forderungen in einer Vielzahl von Einzelverfahren gegen solche Unternehmen gerichtlich durchzusetzen, die keinem Gesamtvertrag beitreten. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch dieser Tarif nur eine einseitige Forderung der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften darstellt und gerichtlich voll überprüfbar ist, vgl. https://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-einseitig-aufgestellte-tarife-der-zpu-nur-unverbindliche-forderung-voll-der-gerichtlichen-kontrolle-unterworfen/. Der ZItCo e.V. unterstützt für seine Mitglieder Muster-Gerichtsprozesse betreffend die PC-Abgaben sowohl nach "altem" Recht (Jahre 2002 – 2007) als auch nach "neuem" Recht (2008 bis 2010 und ab 2011). Fragen zu den rechtlichen Hintergründen richten Sie bitte an RA Dr. Verweyen. Die Ziele des Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie e. V. mit Sitz in Berlin, www.zitco-verband.de: Der ZItCo e.V. vertritt die gemeinsamen unternehmerischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Mitglieder des ZItCo e.V. sind v.a. mittelständische, eigentümergeführte Hersteller von Computer Hardware mit Sitz im Inland. Der ZItCo e.V. setzt sich insbesondere für die Ausarbeitung/Ermittlung, die Verhandlung und ggf. die streitige Durchsetzung von angemessenen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden und für die Unternehmen wirtschaftlich tragbaren Geräteabgaben nach §§ 54 ff. UrhG ein, zum Beispiel auf Personal Computer. Dies dient auch den Käufern (Unternehmen, Behörden und Schulen, Verbrauchern), denn die PC- und andere Geräteabgaben müssen als Kosten zzgl. MwSt. auf die Handelspreise der Geräte aufgeschlagen und an die Endkunden weitergegeben werden. Angemessene, faire Abgaben sind zudem Voraussetzung für eine zeitnahe und vollständige Ausschüttung gerechter Abgaben an die Urheber und Rechteinhaber. Die Vielzahl an Abgaben auf nahezu jedes Gerät einer IT-Verwertungskette und in der Höhe, wie sie von den Verwertungsgesellschaften derzeit gefordert werden, gefährden hingegen massiv Arbeitsplätze bei den im ZItCo e.V. organisierten, kleinen und mittelständischen, überwiegend in Deutschland produzierenden Unternehmen. Pressemeldung 02/2014 ZItCo e.V., Berlin, Januar/Februar 2014
Die geforderte Abgabe für privat genutzte PCs wird – entgegen der urheberrechtlichen Vorgaben – nicht auf empirische Erhebungen des tatsächlichen Nutzerverhaltens gestützt und ist stark überhöht. Gemeinsam mit den Abgaben auf nahezu alle weiteren IT-Geräte eines typischen Haushalts, wie z.B. Scanner, Drucker, MP-3 und Videoplayer, Festplattenrekorder oder TV mit Aufzeichnungsmöglichkeit, CD-ROMs und DVDs, USB-Sticks und Backup-Festplatten, etc.) kommt es letztlich zu einer vielfachen Überkompensation der Urheber und Rechteinhaber, die längst zu modernen Paid-Content-Lizenz-/Vergütungsmodellen und individuellen Einzelvergütungen übergangen sind. So zeigen auch empirische Untersuchungen und Analysen, die der ZItCo e.V. durch Fachgutachter hat anfertigen lassen, dass eine Abgabe von wenigen Euro auf privat genutzte PC eine angemessene und rechtmäßige Kompensation der Urheber für legale Privatkopien darstellen.
Vom Bundes- und vom europäischen Gesetzgeber fordert der ZItCo e.V. die Schaffung eines gerechten, transparenten Abgabesystems auf europäischer Ebene, welches die bestehenden Wettbewerbsnachteile abbaut und die hiesigen mittelständischen Hersteller sowie die Verbraucher, Schulen, Bildungseinrichtungen, Behörden und selbständigen Unternehmer nicht übermäßig belastet. Zudem fordert der ZItCo e.V. die Einrichtung einer effektiven Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften, die in den letzten Jahren dazu übergangen sind, kleine und mittelständische Unternehmen willkürlich mit existenzbedrohenden Klagen über mehrere Instanzen zu überziehen und durch diese Zermürbungstaktik ihre rechtswidrigen Mondforderungen durchzusetzen. Angesichts der technischen Entwicklungen (Stichwort: Cloud-Dienste; Micro-Payment-Systeme; Individualvergütung etc.) ist die Ersetzung des anachronistischen Systems von Geräteabgaben durch eine angemessene, transparente Haushaltsabgabe anzustreben.