Neue Forderungswelle der ZPÜ: nach dem die ZPÜ zusammen mit den Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und VG Bildkunst in den letzten Wochen und Monaten massenhaft kleine und mittelständische IT-Unternehmen wegen des Vertriebs von "PCs" in 2011 bis 2013 zur Kasse gebeten hat, geht sie nun massenhaft wegen des Vertriebs von "Tablets" in 2012 gegen die IT-Unternehmen vor und fordert, neben umfassender Auskunft und Detailnachweisen, die Zahlung i.H.v. 15,1875 EUR je Gerät (Stück), zzgl. MwSt. Bei nicht fristgerechter Zahlung sollen sich die Unternehmen in Verzug befinden und zusätzlich Verzugszinses schulden; für den Fall der nicht rechtzeitigen Auskunft wird die Erhebung des doppelten Vergütungssatzes angedroht. ... mehr Die Forderung der ZPÜ ist allerdings dem Grunde und der Höhe nach heftig umstritten. Es gibt keine Entscheidungen der Schiedsstelle UrhR oder der Gerichte zur Geräteabgabe auf Tablets; die einseitigen Tarif der ZPÜ für viele andere Geräte wurden von der Schiedsstelle bisher jedoch nahezu immer verworfen und als unangemessen bezeichnet.Eine gerichtliche Klärung ist daher erst in einigen Jahre zu erwarten. Der geforderte Betrag von 15,1975 EUR erscheint drastisch überhöht. Die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften befinden sich zur Zeit in Verhandlungen zu einem Gesamtvertrag für Tablets mit dem BITKOM e.V., die kurz vor dem Abschluss stehen (wohl im September). Nach den uns vorliegenden Vertragsentwürfen wird für Tablets in 2012 und 2013 dann (einschl. sog. Gesamtvertragsrabatt) nur In einem Gesamtvertragsverfahren vor der Schiedsstelle UrhR geht der BITKOM sogar von der Abgabefreiheit dieser Geräte aus, hilfsweise von einem Abgabebetrag von nur ca. 0,50 Cent. Dennoch verlangen ZPÜ und Verwertungsgesellschaften von den IT-Unternehmen, die davon Nichts wissen, einen Betrag, der um das drei- bis siebenfache über diesen Beträgen liegt. Betroffene Unternehmen, die Post von der ZPÜ bekommen haben, müssen auf diese Schreiben allerdings reagieren; andernfalls ist davon auszugehen, dass die ZPÜ noch in diesem Jahr eine Vielzahl an Schiedsstelle- und Klageverfahren gegen die Unternehmen einleitet.
Überwiegend werden Tablets, die regelmäßig nicht zur lokalen Abspeicherung von Medieninhalten geeigneten sind und die dafür kaum genutzt werden, als nicht abgabepflichtig angesehen (und es wäre nicht das erste mal, dass die ZPÜ für ein Gerät eine Abgabe fordert, für das keine Abgabe geschuldet ist).
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