Keine Verjährung von Ansprüchen gegen GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst nach EuGH – Reprobel

Nachdem der EuGH im Reprobel-Urteil 12. November 2015, Rs C‑572/ die belgische Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Reprobel (belg. Verwaltungsgesellschaft) für unionsrechtswidrig erklärt hat ist davon auszugehen, dass auch die in Deutschland praktizierte pauschale Beteiligung von Verlagen, Musikverlagen und Agenturen an den Ausschüttungen von VG Wort, GEMA und VG Bild-Kunst u.a. rechtswidrig waren und sind. […]

Romanfigur Pippi Langstrumpf auch wettbewerbsrechtlich nicht gegen Benutzung als Karnevalskostüm geschützt (BGH, Urteil vom 19. November 2015, Az. I ZR 149/14 – Pippi-Langstrumpf-Kostüm II und Urteil vom 17. Juli 2013, Az. I ZR 52/12 – Pippi Langstrumpf)

Mit Urteil vom heutigen Tage hat der BGH der literarischen Figur der Pippi Langstrumpf auch den wettbewerbsrechtlichen Schutz gegen eine Nachahmung durch ein Pippi Langstrumpf-Karnevalskostüm versagt. Bereits mit Urteil vom Urteil vom 17. Juli 2013 hatte er entsprechende Ansprüche aus Urheberrecht verneint. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass eine literarische Figur durch Urheberrecht- und Wettbewerbsrecht gegen Nachahmungen […]

Bundeskartellamt: Beschwerde der VG Medien gegen Google abgewiesen

Das Bundeskartellamt hat erneut eine Beschwerde der VG Media gegen Google abgewiesen. In Reaktion auf die unklare Rechtslage seit Einführung des umstrittene Leistungsschutzrechts der Presseverleger ist Google dazu übergegangen, Suchergebnisse in Onlinepublikationen von von der VG Media vertretenen Verlagen nur noch stark verkürzt aufzuführen und längere "Snippets" nur bei unentgeltlichen Lizenzen anzuzeigen. Dies sei sachlich gerechtfertigt und verstößt […]

YouTube haftet für Nutzer-Videos (nur) als Störer (OLG Hamburg, Urt. v. 01.07.2915, Az. 5 U 87/12 u. 5 U 175/10)

Das OLG Hamburg hat heute in zwei Verfahren (OLG Hamburg, Urteile vom 1.7.2915, Az. 5 U 87/12 und 5 U 175/10) der GEMA gegen YouTube entschieden, dass YouTube nur als sog. Störer für Urheberrechtsverletzungen durch (Musik-) Videos, die von Nutzern hochgeladen werden, haftet. Gegenstand der Verfahren waren Musikstücke, die durch Nutzern als Teil von Videoclips hochgeladen auf YouTube […]

LG München: kein Anspruch der GEMA gegen YouTube für Musikvideos

Mit Urteil vom 30.6.2015 hat das LG München entschieden, dass YouTube keinen Schadensersatz an die GEMA bezahlen muss für (Musik-) Videos, die Nutzer auf YouTube hochladen. YouTube sei als Hostprovider einzuordnen und hafte daher nicht für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzern. S. Meldung bei heise  

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