Abmahnung K-SWISS wg. Schaftstiefel

Das Unternehmen K-SWISS Inc., K-SWISS Europe und K-SWISS Germany (vertreten durch die Großkanzlei Baker & McKenzie) nimmt ausschließliche Designrechte an bestimmten Schnürstiefeln mit umklappbaren Schaft für sich in Anspruch und mahnt Schuhhändler, die ähnliche Schuhe andere Hersteller anbieten, wegen "sklavischer Nachahmung" und Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ab. Wir halten die Abmahnung für unberechtigt und haben die geltend gemachte Schadens- und Kostenersatzansprüche erfolgreich zurückgewiesen.

+49 30 5156599-80
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