UK-Copyright: Privatkopien ohne Vergütungspauschale zulässig

Großbritannien hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 eine Copyright-Ausnahme eingeführt, wonach Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken für den privaten Gebrauch für jedermann zulässig sind (Privatkopie-Freiheit). Nach Auffassung des britischen Gesetzgebers entsteht den Urhebern und Rechteinhabern dadurch kein wirtschaftlicher Nachteil, der durch eine Vergütungspauschale ausgeglichen werden müsste. Vielmehr habe die Kulturwirtschaft die Tatsache, dass schon immer Privatkopien gezogen werden, in ihre Preise für Kulturgüter und urheberrechtlich geschützte Leistungen eingepreist. Eine Geräteabgabe oder etwas Vergleichbares ist daher nicht vorgesehen.
Die neue Gesetzgebung geht auf den unabhängigen Hargreaves-Report 2011, empirische Untersuchungen von Prof. Martin Kretschmer, den Growers Report 2006 und Empfehlungen des UK Intellectual Property Office zurück, die übereinstimmend keinen auszugleichenden Nachteil der Urheber und Rechteinhaber durch entsprechende Privatnutzungen ausmachen konnten.
S. auch Meldung bei heise.

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