Nachdem der BGH mit U.v. 3.7.2014 (Az. I ZR 30/11 – PC III) nach acht Jahren über die Revision betreffend die Vergütungspflicht von PCs nach altem Recht (gültig bis 31.12.2007) entschieden und das Verfahren zur weiteren Tatsachenerhebung und Entscheidung an das OLG München zurückverwiesen hat, ist bekanntgeworden, dass das OLG München mit einer Entscheidung zu PCs nach altem Recht nicht vor 2020 bis 2023 ausgeht. Es hat die Verfahrensbeteiligten daher aufgefordert, eine gütliche Einigung zu versuchen (bis zum 15.1.2015; B.v. 21.10.2014, Az. 29 U 1913/05). Dieser fast schon verzweifelte Hilferuf des OLG München zeigt einmal mehr, dass das System der pauschalen Geräteabgaben nach §§ 54 ff. UrhG nicht mehr praktikabel zu bewältigen ist. Jahrzehntelange Rechtsstreitigkeiten zu Fragen des alten Rechts (!) haben bisher keine Rechtssicherheit gebracht und damit ist auch in den nächsten Jahren nicht zu rechnen.