Mit Urteil vom 10. November 2016 in der Rechtssache C-174/15 der "Vereniging Openbare Bibliotheken" (Vereinigung der öffentlichen Bibliotheken der Niederlande) gegen die für das Verleihrecht zuständige niederländische Verwertungsgesellschaft hat der EuGH die öffentliche Ausleihe von eBooks der Ausleihe herkömmlicher Bücher gleichgestellt und damit zu einer weiteren Normalisierung des eBook-Marktes und einer Verbesserung des Angebots für die Leser und Nutzer beigetragen (hier zur Pressemeldung und zum Urteil des EuGH). ... mehr In den Niederlanden mussten die öffentlichen Bibliotheken für die Ausleihe von eBooks bisher eigene Lizenzvereinbarungen mit den Verlagen als Rechteinhabern abschließen, anders als bei herkömmlichen Büchern. Dagegen hatte sich die "Vereniging Openbare Bibliotheken" gewandt; die VOB ist der Auffassung, dass nach Richtlinie 2006/115/EG zum Vermiet- und Verleihrecht bei einem "one-copy-one-user"-Verleihmodell keine eigene Lizenzvereinbarung erforderlich ist. Dieses Modell bildet die Ausleihe eines herkömmlichen Buches virtuell nach, in dem ein eBook auf dem Server einer öffentlichen Bibliothek zum leihweisen download für einen Nutzer abgelegt wird, wobei während der Ausleihfrist immer nur eine Kopie verfügbar ist und diese Kopie nach Ablauf der Leihfrist nicht mehr genutzt werden kann. Dies hat der EuGH nun bestätigt und auf die entsprechende Vorlagefrage des Bezirksgerichts Den Haag (Rechtbank Den Haag) entschieden, dass der "one-copy-one-user"-Verleih von eBooks von der Vermiet- und Verleihrecht-Richtlinie (Art. 6 Abs. 1) erfasst ist, entsprechend der kulturpolitischen Zielsetzungen der Richtlinie und ihrem Zweck, das Urheberrecht an neue wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. Für die eBook-Ausleihe ist daher keine eigene Lizenz des jeweiligen Verlags erforderlich und eBooks können wie herkömmliche Bücher ausgeliehen werden. Für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist die Entscheidung des EuGH "ein falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Markts", durch den das Angebot an "kundenfreundlichen Nutzungsangeboten" langfristig zurückgehen werde. Selten so gelacht.