Neuer Tarif für Mobiltelefone 2004 bis 2007 ("altes Recht"): 1,0125 EUR

Im Windschatten des neuen Gesamtvertrags und Tarifs für Mobiltelefone, die ab dem 1. Januar 2008 in Verkehr gebracht wurden, haben die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst mit dem BITKOM e.V. einen neuen Gesamtvertrag und Tarif für Mobiltelefone, die in den Jahren 2004 bis 2007 (unter Geltung des "alten" Urheberrechts) in Verkehr gebracht wurden, aufgestellt und veröffentlicht. Demnach sollen jetzt nur noch 1,10125 EUR je Mobiltelefon geschuldet sein (bzw. 0,81 EUR nach § 3 des Gesamtvertrags), zzgl. 7% Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob die Geräte an Unternehmen oder an Privatpersonen verkauft wurden. Die fehlende Differenzierung zwischen "Business-" und "Verbraucher-Geräten" ist u.E. rechtswidrig, ebenso wie die Erhebung von Mehrwertsteuer. ... mehr

Zuvor hatte die ZPÜ von den Herstellern und Importeuren für Mobiltelefone aus diesem Zeitraum nach § 54d UrhG a.F. 2,56 EUR verlangt (und von der Schiedsstelle UrhR, dem OLG München und auch dem Bundesgerichtshof wiederholt zugesprochen bekommen).

Für Geräte, die ab dem 1. Januar 2008 in Verkehr gebracht wurden, fordert die ZPÜ zwischen 1,6625 EUR und 6,25 EUR (zzgl. – u.E. rechtswidrig – 7% Mehrwertsteuer)

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