Neuer Tarif für CD- und DVD-Rohlinge

Nach rund zehnjähriger Verfahrensdauer haben sich der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst auf einen Tarif für CD- und DVD-Rohlingen geeinigt. Die ZPÜ hat daraus bereits einen einsprechenden Tarif abgeleitet und am 8. März 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach fordert die ZPÜ nunmehr rückwirkend folgende Abgabensätze für CD- und DVD-Rohlingen (pro Stück und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von 7%, bei Veräußerung oder Inverkehrbringen in sonstiger Weise im jeweiligen Zeitraum; Unternehmen, die sich dem Gesamtvertrag der ZPÜ unterwerfen, erhalten 20% Gesamtvertragsrabatt): ... mehr

2008/09 2010-2017 ab 1.1.2018
CD-R 0,0200 € 0,0100 € 0,0125 €
CD-RW 0,0400 € 0,0200 € 0,0250 €
DVD +/- R 4,7 GB 0,0400 € 0,0200 € 0,0250 €
DVD +/- RW 4,7 GB 0,0800 € 0,0400 € 0,0500 €
DVD-RAM 4,7 GB 0,0800 € 0,0400 € 0,0500 €
DVD-RAM 9,4 GB 0,1600 € 0,0800 € 0,1000 €
DVD-Double Sided 9,4 GB 0,1600 € 0,0800 € 0,1000 €
DVD-Dual Layer / DVD-Dual Sided 8,5 GB 0,0800 € 0,0400 € 0,0500 €

Für "Business-Rohlinge" fordert die ZPÜ demnach keine Abgaben mehr; insoweit verlangt sie allerdings – u.E. rechtswidrig – umfangreiche und genaue Einzel-Nachweise von den Unternehmen und diskriminiert dadurch insb. solche Unternehmen, deren Vertrieb ganz oder überwiegend mittelbar (über Zwischenhändler) erfolgt.

Ebenfalls ist die Forderung von Mehrwertsteuer u.E. rechtswidrig.
Nach dem bisherigen Tarif von ZPÜ, VG Wort und VG Bild­-Kunst für CD­ und DVD-Rohlinge vom 18. Dezember 2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2009 (ZPÜ Tarif DVD-CD-Rohlinge 18.12.2009), sollten noch deutlich höhere, teilweise mehr als die zehnfachen Beträge geschuldet sein (z.B. ab. 1.1.2010 für CD-R 0,062 EUR/Stück, für CD-RW 0,197 EUR/Stück), und zwar unterschiedslos für Verbraucher- und Business-Medien; dieser Tarif wurde nun aufgehoben.
Bereits mit Bekanntmachung vom 9. August 2018 über die "Aufhebung eines gemeinsamen Tarifs" hatten die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst ihren Tarif für Blu-ray-Discs i.H.v. 3,47 EUR / Stück rückwirkend zum 1. Januar 2008 aufgehoben; seitdem haben sie keinen neuen Tarif aufgestellt/bekannt gegeben.

In den relativ neuen Gesamtverträgen/Tarifen zu PC, Tablets und Mobiltelefonen (neues Recht, seit 1.1.2008) differenziert die ZPÜ zwar zwischen Business- und Verbraucher-Geräten, verlangt aber auch für Business-Geräte eine (geringere) Abgabe, was unseres Erachtens rechtswidrig/unvereinbar ist mit dem "gerechtem Ausgleich" nach Art. 5 Abs. 2 lit. a) und lit. b) der InfoSoc-RiL 2001/29/EG und der Padawan-Rechtsprechung des EuGH dazu.

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