LG Hamburg: Rückerstattungsanspruch bei Geräteagaben (Urteil v. 11.2.29015, Az. 408 HKO 59/12)

Mit Urteil vom 11. Februar 2014 hat das LG Hamburg entschieden, dass ein Lieferant von zum Einbau bestimmten DVD- und CD-Brennern an einen Hersteller von PCs aus Lieferungen in den Jahren 2008 bis 2010 aus einer entsprechenden vertraglichen Zusage mehrere Hunderttausend Euro erstatten muss. Für diese Zeiträume hatte die ZPÜ zunächst eine Brennerabgabe i.H.v. 9,21 EUR (Tarif) bzw. 7,37 EUR (Gesamtvertrag) gefordert, die der Brenner-Lieferant an seine Abnehmer weiterberechnet hat. Mit dem ZPÜ-Tarif für "PCs und zum Einbau bestimmte Brenner", der im April/Mai2010 veröffentlicht wurde, hat die ZPÜ diese Abgabe rückwirkend auf 1,8750 EUR reduziert und an die Herstellern/Lieferanten von internen Brennern erstattet. Der Brenner-Lieferant hatte sich geweigert, die Erstattung an seinen Abnehmer (Hersteller von PCs) weiterzugeben (vgl. schon hier). Das LG Hamburg hat nun festgestellt, dass dies gegen die vertragliche Rückerstattungszusage verstößt und rechtswidrig war.

Das LG Düsseldorf (U.v. 16. Januar 2013, Az. 12 O 450/11) und das OLG Hamm (U.v. 15. November 2013, Az. I-12 U 13/13) hatten in ähnlichen Fällen eine Rückerstattungsanspruch abgelehnt. In diesen Fällen fehlte eine entsprechende vertragliche Zusage. Ein gesetzlicher Erstattungsanspruch, z.B. aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), ist nach diesen Urteilen nicht gegeben.

Hersteller von PCs, die in den Jahren 2008 bis 2010 interne CD- und DVD-Brenner bezogen haben, sollten prüfen (lassen), ob auch ihnen entsprechende Erstattungsansprüche zustehen. In Vertragsbeziehungen mit Komponenten-Lieferanten sollten klare Regelungen zu Rückerstattungen für den Fall rückwirkender Tarifanpassungen durch ZPÜ und Verwertungsgesellschaften vereinbart werden.

Die Fälle zeigen einmal mehr, zu welchen Verwerfungen innerhalb etablierter Handelsbeziehungen die von der ZPÜ seit Jahren geübte Praxis der rückwirkenden Erhebung und Anpassung ihre Gerätetarife führt.

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