Geräteabgaben: Eins vor, Zwei zurück

RA Verweyen hat sich in einem Aufsatz in der Fachzeitschrift GRUR, Ausgabe 9/2012, S. 875 ff., mit den Folgen der BGH-Entscheidung "PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät"  (BGH, U.v. 30.11.2011, Az. I ZR 59-10) sowie der Padawan-Entscheidung des EuGH auseinander gesetzt: "Geräteabgaben: Eins vor, Zwei zurück — Besprechung zu BGH, Urt. v. 30. 11. 2011 – I ZR 59/10 − PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät ... mehr

Jüngere Entscheidungen des EuGH („Padawan/SGAE" u. a.) und des BGH bringen das tradierte System urheberrechtlicher Geräte- und Speichermedienabgaben (endgültig) an seine praktischen Grenzen: Es folgt daraus, dass bei „modernen" Multifunktionsgeräten wie z. B. PCs, Tablets und Smartphones nach „altem" wie nach „neuem" Recht nicht von einheitlichen Gerätegattungen ausgegangen werden kann, sondern dass für jede Modellbaureihe Anspruchsvoraussetzungen und Abgabenhöhe separat zu bestimmen sind. Die bisherige Praxis der Verwertungsgesellschaften der Erhebung pauschaler Abgaben auf grob generalisierte Gerätegattungen erweist sich damit als rechtswidrig, ebenso wie ihre Praxis der rückwirkenden Geltendmachung von Abgaben. …"

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