Zwischen den österreichischen Künstler-Verwertungsgesellschaften und österreichischen Industrieverbänden konnte eine "prinzipielle Einigung bei den Tarifen zur Zudem gibt es eine Rückvergütungsmöglichkeit, wenn solche Speichermedien nicht für vergütungspflichtige Privatkopien verwendet werden.
Speichermedienvergütung erzielt werden"; demnach sollen ohne Rückwirkung ab dem 1. Oktober 2015 u.a. folgende Tarife gelten: ... mehr
In Deutschland fordern die Verwertungsgesellschaften für diese Geräte einseitig Tarife, die um ein Vielfaches höher liegen, z.B. für PCs über 13,- EUR, für Tablets über 15,- EUR und für die meisten Mobiltelefone 36,- EUR, trotzdem in beiden Ländern (selbstverständlich) gleichermaßen die Vorgaben der Europäischen Rechts, insb. Art. 5 Abs. 2 lit. a) und lit. b) RiL 201/29/EG (InfoSoc-RiL) zu beachten sind. Dies wirft unter dem Eindruck des Urteils EuGH, U.v. 27. Februar 2014, Rs. C‑351/12 — OSA – Ochranný svaz autorský pro práva k dílům hudebním o.s. ./. Léčebné lázně Mariánské lázně a.s. erhebliche kartellrechtliche Bedenken auf.