Geräteabgaben: Bestätigung des Vergleichs in Österreich trotz offenem Amazon-Verfahren

Der zwischen den österreichischen Künstler-Verwertungsgesellschaften (Austro Mechana) und den wichtigsten österreichischen Industrieverbänden Ende 2015 prinzipiell abgeschlossene Vergleich zur österreichischen "Speichermedienvergütung" (früher "Leerkassettenvergütung") ist Pressemeldungen zufolge nunmehr fix (Einzelheiten des Vergleichs s. hier, Tarife s. hier), trotzdem das sog. "Amazon"-Verfahren, in dem das Handelsgericht Wien und das OLG Wien sämtliche Forderungen der Austro Mechana gegen Amazon vollständig abgewiesen hatten, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. ... mehr

In diesem Amazon-Verfahren ist noch in diesem Jahr mit einer (möglicherweise abschließenden) Entscheidung des öst. OGH zu rechnen. Sollte der öst. OGH die Vorinstanzen HG Wien und OLG Wien bestätigen und die Vorschriften des öst. Urheberrechts über die Geräte- und Speichermedienvergütung für mit dem Europarecht unvereinbar und daher für nicht anwendbar erklären (sog. Anwendungsvorrang des EU-Rechts), so würden IT-Unternehmen ("Inverkehrbringer", insb. Händler und Hersteller von Vervielfältigungsgeräten und Speichermedien), die diesem Vergleich nicht beitreten, allerdings keine Abgaben schulden und könnten erhebliche Rückforderungen gegen die Austro Mechana geltend machen (der Vergleich sieht hingegen eine Verzicht auf Rückforderungen für den "Fall des Falles" vor).

S. auch die Meldung bei heise.

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