Stellungnahme zum Urhebervertragsrecht-Entwurf des BMJV

Die AGD Allianz Deutscher Designer e.V. hat Stellung genommen zum Referentenentwurf des BMJV, Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung. Als einer der größten Design-Berufsverbände in Europa mit rund 3.000 freiberuflichen Designern aus den Bereichen Kommunikations- und Produktdesign unterstützt die AGD nachdrücklich den Gesetzentwurf. Für die Designer in Deutschland hat sich die rechtliche Situation in den letzten Jahren grundlegend verändert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht noch 2005 unterschiedliche Wertungsmaßstäbe für Gebrauchskunst (Design) und freie Kunst als verfassungskonform abgesegnet hatte (B.v. 26.1.2005, Az. 1 BvR 1571/02 – Laufendes Auge), hat der BGH mit seinen Entscheidungen "Seilzirkus" (U.v. U. v. 12.5.2011, Az. I ZR 53/10) und "Geburtstagszug" (13. November 2013, Az. I ZR 143/12) diese seit langem kritisierte Ungleichbehandlung aufgegeben. Werke der angewandten "Gebrauchs"-Kunst sind jetzt mit dem gleichen Maßstab der "kleinen Münze" zu messen wie die anderen Werkarten des Urheberrechts. ... mehr

Den Designern ist damit der Schutz des Urheberrechts und insb. des Urhebervertragsrechts in größerem Umfang eröffnet, als bisher. V.a. wird die neue Rechtsprechung des BGH den Schöpfern von Gebrauchskunst den Zugang zu den grundlegenden Urheberpersönlichkeitsrechten aus §§ 12 ff. UrhG (u.a. auf Anerkennung ihrer Urheberschaft) und insb. zu den urhebervertragsrechtlichen Ansprüche aus § 11, §§ 32 ff. UrhG, die Gegenstand des Referentenentwurf des BMJV sind, eröffnen und kann damit einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die heute oft prekäre wirtschaftliche Situation der Designer nachhaltig zu verbessern, indem sie für ihre kreative Leistungen von ihren Auftraggebern und den Verwertern/Nutzern ihrer kreativen Leistungen angemessen vergütet und fair an besonderen Auswertungserfolgen beteiligt werden. Ein erleichterter, praktisch wirksamer und ggf. gerichtlich durchsetzbarer Zugang zu den Ansprüchen auf angemessene Vergütung (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 32 UrhG) und auf eine "faire" weitere Beteiligung bei besonders erfolgreicher Verwertung eines Designwerks (§ 32a UrhG) ist daher seit langem ein dringendes Anliegen der AGD.

Die AGD unterstützt den Referentenentwurf des BMJV daher insb. darin,

  • die gesetzlichen Begriffe der angemessenen Vergütung und der fairen weiteren Beteiligung in den §§ 32, 32a UrhG weiter zu konkretisieren;
  • die Urheber grundsätzlich an jeder Werknutzung zu beteiligen und "Total Buy-Out"-Rechteeinräumungen, die gerade im Bereich der Gebrauchskunst stark verbreitet sind, künftig – wo möglich – durch ein Rückrufsrecht zeitlich einzuschränken;
  • diese materiellrechtlichen Regelungen durch ein Verbandsklagerecht zu ergänzen, um dadurch ihre effektive Durchsetzung zu ermöglichen; und
  • das Instrument Gemeinsamer Vergütungsregelungen (GVRs) zu stärken.

Die vollständige Stellungnahme der AGD zum Referentenentwurf finden Sie hier: Stellungnahme der AGD zum RefE UrhebervertragesR des BMJV.

+49 30 5156599-80
office@verweyen.legal

Suche
Kategorien