Abmahnungen der Gelring Ltd. (Musikgruppe Genesis) durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg (vormals Sasse und Partner) mahnt im Namen der Gelring Ltd. Medienhändler wegen des Verkaufs sogenannter Bootlegs (nicht lizenzierte Aufnahmen – meist Mitschnitte von Live-Aufnahmen) ab. Bei der Gelring Ltd. handelt es sich (angeblich) um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der Musikgruppe "Genesis". Genesis habe ihr die exklusiven Rechte an ihren Tonaufnahmen übertragen. Gutsch & Schlegel macht Ansprüche auf Unterlassen, Vernichtung und Schadensersatz geltend. Wir konnten in mehreren Verfahren für unsere jeweilige Mandantin, alle Medienhändlerinnen, alle Ansprüche erfolgreich abwehren. Gutsch & Schlegel konnte insb. die notwendige Rechteinhaberschaft (Rechtekette) nicht nachweisen und hat dann die Klagen beziehungsweise die Berufungen jeweils zurückgenommen. Die Verfahren wurden u.a. vor dem Landgericht Hamburg zu den Aktenzeichen 310 S 102/15, 308 O 113/15 und 308 S 13/15 geführt. ... mehr

Ebenso hatten RAe Gutsch & Schlegel mehrere Verfahren der Musikgruppe Iron Maiden bereits verloren (Amtsgericht und Landgericht Hamburg). Verfahren betreffend die Musikgruppen/Musiker Genesis und Phil Collins konnten wir ebenfalls erfolgreich abwehren. Auch hier wurden die Klagen der Kanzlei Gutsch & Schlegel abgewiesen.

RAe Gutsch & Schlegel gehen zudem auch wegen angeblicher Bootleg-Aufnahmen der Musiker/Musikgruppen

  • Iron Maiden (Iron Holdings Ltd. u.a.)
  • Motörhead (Belle Vue Sunshine Touring Inc.)
  • Alice Cooper
  • Pink Floyd
  • David Gilmour
  • Mötley Crüe
  • aha (Chart Promotions Ltd.)
  • Genesis (Gelring Ltd.)
  • Phil Collins
  • Jimi Hendrix (Experience Hendrix)
  • Iggy Pop (James N. Osterberg)
  • Earth, Wind & Fire
  • Justin Timberlake
  • Keith Jarret
  • Al Di Meola
  • u.a.m.

gegen Medienhändler und private Anbieter (eBay-Verkäufe) vor, meist jedoch ohne (gegen unsere Mandanten) Klagen eingereicht zu haben.#

Es lohnt sich für Medienhändler, und andere Anbieter derartige Abmahnungen genau zu prüfen/prüfen zu lassen und keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen. Grundsätzlich muss der Abmahnende den behaupteten Rechtsverstoß (Bootlegs, Piracy, Grau-/Parallelimport, etc.) nachweisen und dazu insb. seine Rechteinhaberschaft und Anspruchsberechtigung lückenlos (Rechtekette) nachweisen.

Auch in Bezug auf die geltend gemachte Erstattung der Rechtsanwaltskosten lohnt ein genauer Blick. Insbesondere ist die außergerichtliche Inanspruchnahme mehrerer Schädiger nach neuester Rechtsprechung u.U. gebührenrechtlich als eine Angelegenheit zu behandeln, wodurch nur ein Bruchteil der von Gutsch & Schlegl regelmäßig eingeforderten Gebühren erstattet werden müssen.

Auch der geltend gemachte Schadensersatz, u.a die Kosten für die Ermittlung der angeblichen Rechtsverletzung durch die GUMPS GmbH (Geschäftsführer RAe Gutsch und Schlegel …) wurde von den Gerichten bereits in mehreren Verfahren zurückgewiesen.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!

+49 30 5156599-80
office@verweyen.legal

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