Glyphosat-Gutachten durfte veröffentlicht werden (BGH, Beschl. v. 27.01.2022, Az. I ZR 84/21; OLG Köln, Urt. v. 12.05.2021, Az. 6 U 146/20)

Mit Beschluss vom 27. Januar 2022, Az. I ZR 84/21 (n.v.) hat der Bundesgerichtshof BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesinstituts für Risikobewertung gegen das Urteil des OLG Köln vom 12. Mai 2021, Az. 6 U 146/20 ohne nähere Begründung zurückgewiesen; das Urteil des OLG Köln ist damit rechtskräftig.

Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2021 festgestellt, dass die Veröffentlichung der Zusammenfassung des sog. Glyphosat-Gutachtens zu den Krebsrisiken aus dem Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat durch die Berliner Transparenz-Initiative FragDenStaat rechtmäßig war und keine Urheberrechte des Bundesinstituts für Risikobewertung verletzt hat. Wie schon hinsichtlich der sog. Afghanistanpapiere stellen sich der BGH auch mit dieser Entscheidung gegen den zweckfremden Einsatz des Urheberrechts als Mittel der Zensur ("Zensurheberrecht").

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