Die Schiedsstelle für Urheberrechtssachen am DPMA hat in dem jahrelangen Verfahren zwischen BITKOM und ZPÜ/Verwertungsgesellschaften, in dem erstmals nach den Verfahrensvorschriften des UrhWarnG eine zumindest formal ordnungsgemäße empirische Untersuchung zum Nutzungsverhalten bei PCs durchgeführt wurde, einen Einigungsvorschlag vorgelegt. Demnach ist für ausschließlich gewerblich genutzte Geräte keine (!) Abgabe geschuldet; für (auch) privat genutzte PCs soll eine Abgabe i.H.v. 10,08 EUR angemessen sein. Das Verfahren wurde auch vom ZItCo e.V. (www.zitco-verband.de) unterstützt, u.a. durch die Gutachten Prof. Ullmann (insb. zum Padawan-Urteil des EuGH) und Prof. Kretschmer zur Berechnung des gerechten Ausgleichs (dazu hier im Blog).
Sollten die Verfahrensparteien BITKOM und ZPÜ/Verwertungsgesellschaften den Einigungsvorschlag annehmen und eine entsprechende Gesamtvertrag abschließen, so würden für den Zeitraum 2008 bis 2010 insg. drei unterschiedliche Abgaben "im Raum stehen": die Abgaben aus dem Gesamtvertrag des BCH i.H.v. 13,61 EUR); ein von der ZPÜ im April 2010 aufgestellter und veröffentlichter Tarif vom 17,xx EUR, auf den die ZPÜ über den Jahreswechsel bereits verschiedene PC-Hersteller und -Importeuer "verklagt" hat – diese beiden unterschiedslos geltend für "Business-" und Consumer"-Geräte –, und der nunmehr vorgeschlagene Tarif i.H.v. 10,08 EUR nur für privat genutzte PCs (einschl. Gesamtvertragsnachlass i.H.v. 6,5%). Zudem ist die ZPÜ dann verpflichtet, darauf basierend unverzüglich einen um den Gesamtvertragsnachlass erhöhten Tarif aufzustellen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der neue Gesamtvertrag und Tarif würde dabei auch das Jahr 2011 umfassen, für das u.a. der ZItCo e.V. (www.zitco-verband.de) für die in ihm organisierten ca. 80 mittelständischen, deutschen Computerhersteller derzeit einen Gesamtvertrag verhandelt.
Es ist zu erwarten, dass die ZPÜ im Falle des Vertragsschlusses den im April 2010 nach Rechtsstreit mit dem ZItCo e.V. (www.zitco-verband.de) aufgestellten und veröffentlichten Tarif über 17,xx EUR rückwirkend aufhebt und durch den neuen Tarif ersetzt. Unternehmen, die bereits Abgaben nach dem derzeitigen Tarif an die ZPÜ gezahlt haben, hätten dann einen entsprechenden Rückerstattungsanspruch (allerdings bereitet dessen Abwicklung insb. in Lieferketten einige praktische Schwierigkeiten, wie die Parallelproblematik bei den Abgaben auf interne CD- und DVD-Brennern zeigt; dazu ebenfalls hier im Blog).
RA Verweyen berät und vertritt neben dem ZItCo e.V. ständig eine Vielzahl von betroffenen Geräte-Herstellern und -Importeuren aus dem PC- und Mobilfunkbereich in Verfahren vor der Schiedsstelle und dem OLG München.