Im Streit der Presseverleger mit Google um das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger (s. auch hier) hat die Schiedsstelle am DPMA die tarifliche Forderung der VG Media i.H.v. über 6% als nicht angemessen verworfen. Zudem sei die Bemessungsgrundlage des Tarifs, die Umsätze der Suchmaschinenbetreiber, zu weit gefasst.
Die Schiedsstelle hat dabei auch vorgeschlagen, den gesetzlichen Ausnahmetatbestand der "einzelnen Wörter" und "kleinsten Textausschnitte" durch eine eine konkrete Wortzahlgrenze zu konkretisieren, und zwar mit einer festen Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe.
S. auch Meldung bei heise.