Auskunfts- und Zahlungsforderungen der ZPÜ per Einschreiben/Rückschein

Die ZPÜ versendet z.Z. in einer offensichtlich groß angelegten Aktion massenhaft Auskunfts- und Zahlungsaufforderungen per Einschreiben/Rückschein an die Hersteller, Importeure und Händler von unterschiedlichen Gerätetypen und Speichermedien, die nach Ansicht der ZPÜ für die Anfertigung sog. Privatkopien genutzt werden, u.a. PCs, Mobiltelefone, Festplatten, MP3-Player, NAS-Drives, Multimediaplayer, USB-Sticks, Speicherkarten, DVDs und CDs. ... mehr

Die damit geltend gemachten Ansprüche sind aber keinesfalls unstreitig. Betroffene Unternehmen sollten nicht ohne genaue Prüfung Meldungen abgeben und Auskünfte erteilen.

Beispielsweise für PCs und Mobiltelefone gibt es bis heute keine allgemeinverbindlichen Tarife oder rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, mit den die von der ZPÜ geforderten Abgaben bestätigt werden. Zu PCs hatte der BGH zuletzt ein Urteil des OLG München aufgehoben. Die Verbänden BITKOM e.V. und ZItCo e.V. (www.zitco-verband.de) haben keine Gesamtverträge mit der ZPÜ abgeschlossen und lehnen die von der ZPÜ geforderten Abgabe-Beträge (17,xx EUR) für PCs als deutlich überhöht ab.

Für Mobiltelefone (hier fordert die ZPÜ bis zu 36,- EUR je Gerät) wurden bisher ebenfalls keine Gesamtverträge abgeschlossen. Auch insoweit ist streitig, ob überhaupt (dem Grunde nach) eine Abgabe geschuldet ist, und wenn ja, in welcher Höhe.

Die von der ZPÜ aufgestellten Tarife sind lediglich einseitige "Wunschvorstellungen" der ZPÜ, und als solche nicht verbindlich, vgl. OLG München, Urteil vom 29.4.2010, Az. 6 WG 6-10, ZItCo e.V. ./. ZPÜ; sie sind vollständig der Kontrolle durch die Gerichte unterworfen.

Angeschriebene und betroffene Unternehmen sollten nicht voreilig Meldungen erteilen und damit Zahlungsforderungen der ZPÜ auslösen, sondern sich rechtlich beraten lassen, ob sie überhaupt zu Meldungen/Auskunftserteilung verpflichtet sind, und welche Folgen damit ggf. verbunden sind.

+49 30 5156599-80
office@verweyen.legal

Suche
Kategorien