Mit Urteil vom 7. Juli 2015 (Az. 7 U 29/12) hat das OLG Hamburg in Umsetzung der "Recht auf Vergessen"-Entscheidung des EuGH (Urteil v. 13. Mai 2014, Rs. C-131/12) entschieden, dass Online-Archive eine identifizierende Berichterstattung zwar nicht löschen müssen, dass sie aber gehalten sind, die Auffindbarkeit der identifizierenden Berichterstattung mittels Suchmaschinen zu unterbinden. ... mehr Eine Analyse der Entscheidung von RA Dr. Urs Verweyen finden Sie in MMR 2015, Heft 11, S. 772 f. Vgl. auch die Aufsätze von Verweyen zu den Pflichten der Online-Archive in AfP 2/2008 und AfP 5/2012, S. 442 ff.