"Leading Law Firm for Copyright Disputes" (The Legal 500, EMEA 2023)
Once again The Legal 500, EMEA 2023 has recognized us as a "Leading Law Firm" for "Copyright Litigation" (as one of only eight law firms in Germany overall!) and in the areas of media and entertainment! A big "Thank You!" to all our clients and colleagues for this!
Keine Parodie ohne Spott und Humor (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 02.02.2023, Az. 11 U 101/22 – "Endlich mal wieder Post vom Anwalt!")
Im Urteil vom 02.02.2023 (Az. 11 U 101/22) hat das OLG Frankfurt a.M. sich mit den Voraussetzungen der Urheberrechts-Schranken Karikatur, Parodie und Pastiche gem. § 51 a UrhG befasst und festgestellt, dass eine Parodie i.S.v. § 51a UrhG dann nicht vorliegt, wenn sich ein Wort- oder Bildbeitrag nur in der Kritik am Gegenstand eines urheberrechtlich […]
Recht auf Vergessenwerden: Google muss falsche Suchergebnisse löschen (EuGH, Urt. v. 08.12.2022, Rs. C-460/20)
Mit Urteil vom 8. Dezember 2022 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-460/20 entschieden, dass der Betreiber einer Suchmaschine Suchergebnisse auslisten muss, wenn der Antragsteller nachweist, dass diese offensichtlich unrichtig sind. Nicht erforderlich ist, dass der Betroffene zuvor gerichtlich gegen den Betreiber der Website mit der Falschinformation vorgeht. Der Suchmaschinen-Betreiber ist hingegen nicht verpflichtet, bei der […]
Verjährungsbeginn einer Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch" erst mit Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe (BGH, Urt. v. 27.10.2022, Az. I ZR 141/21)
Mit Urteil vom 27.10.2022, Az. I ZR 141/21 hat der Bundesgerichtshof – anders als noch das Berufungsgericht – entschieden, dass die Verjährung einer der Höhe nach unbestimmten Vertragsstrafe (sog. "Hamburger Brauch") erst mit der höhenmäßigen Bestimmung der Vertragsstrafe durch den_die Gläubiger_in zu laufen beginnt; ab diesem Vertragsstrafeverlangen verjährt die Vertragsstrafe in drei Jahren ab dem Ende des […]
"Best Lawyers" for Intellectual Property – again!
Best Lawyers empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen erneut für Intellectual Property! Herzlichen Dank an alle Kolleg_innen für ihre freundliche Bewertung! Wir tun Alles, um Ihnen auch künftig das Leben so schwer wie möglich zu machen ;-))
Kennzeichnungspflichtige Werbung durch Influencer (BGH, Urt. v. 13.01.2022 – I ZR 35/21 – Influencer III; Urteile v. 09.09.2021, Az. I ZR 90/20 – Influencer I; Az. I ZR 125/20, I ZR 126/20 – Influencer II)
Mit seinem "Influencer III"-Urteil vom 13. Januar 2022 (Az. I ZR 35/21) hat der BGH seine Rechtsprechung zum Influencer-Marketing weiterentwickelt und festgestellt, dass es sich bei der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Dritter durch eine Bloggerin dann um kommerzielle Kommunikation (Werbung) im Sinn von § 2 Satz 1 Nr. 5, 5b TMG, § 2 Abs. […]
Werbung für "Tribute-Show" darf nicht den falschen Eindruck erwecken, dass Prominente_r die Show unterstützt (BGH, Urt. v. 24. Februar 2022, Az. I ZR 2/21)
Mit Urteil vom 24. Februar 2022 (Az. I ZR 2/21) hat der Bundesgerichtshof zur Werbung für sog. "Tribute-Shows" entschieden. Streitgegenständlich war eine Show über und mit den größten Hits der bekannten Sängerin Tina Turner, die sich – letztlich erfolglos – gegen die Nutzung ihres Namens und Abbildes (dargestellt durch eine andere Sängerin) gewandt hatte:
Nicht per beA eingereichter Schriftsatz unbeachtlich (LG Frankfurt a.M., Versäumnisurt. v. 19.01.2022, Az. 2-13 O 60/21; LG Köln, Urt. v. 22.02.2022, Az. 14 O 395/21)
Mit Versäumnisurteil vom 19.01.2022 (Az. 2-13 O 60/21) hat das LG Frankfurt a.M. klargestellt, dass seit Geltung der aktiven Nutzungspflicht des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" (beA) am 1. Januar 2022, Schriftsätze grundsätzlich nur noch als elektronische Dokumenten eingereicht werden können. Schriftsätze, die per Post oder per Fax eingereicht werden, sind formunwirksam und unbeachtlich:
Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit durch Einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Gegners (BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2021, 1 BvR 2708/19)
Erneut hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 01. Dezember 2021 (1 BvR 2708/19) einem presserechtlichen Verfahren festgestellt, dass es des grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz der Antragsgegnerin verletzt, wenn ein Gericht eine einstweilige Anordnung ohne vorherige Anhörung der Antragsgegnerin ("… der Dringlichkeit […]
"Langjährige urheberrechtliche Erfahrung von Urs Verweyen" (The Legal 500, 2022)
The Legal 500 empfiehlt die "neu gegründete Einheit" Vy Verweyen für Medien & Entertainment und für "Urheberrechtliche Streitigkeiten" sogar als eine von nur acht Kanzleien in Deutschland; Mandaten loben uns u.a. als "kompetent" und "flexibel".