Verfügungsantrag der PUMA SE wg. Turnschuh "CREEPER by Rihanna"

Das Unternehmen PUMA SE, vertreten durch RAe Göhmann, Hannover, nimmt ausschließliche Designrechte an bestimmten Turnschuhen "Creeper by Rihanna" für sich in Anspruch und mahnt Schuhhändler, die ähnliche Schuhe andere Hersteller anbieten, systematisch ab; ggf. werden sofort einstweilige Verfügungen beantragt (LG Düsseldorf, Az. 38 0147/16). ... mehr

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir erfolgreiche einen Kostenwiderspruch durchführen (LG Düsseldorf, B. v. 26.1.2017, Az. 38 O 147/16) und die geltend gemachte Kosten- und Schadensersatzansprüche weitgehend abwehren.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!

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