Auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das LG Kiel mit Anerkenntnisurteil vom 17.09.2020, Az. 14 HKO 42/2) der Beklagten Mobilcom Debitel GmbH (Freenet) untersagt, Verbraucher nach deren Kündigung schriftlich dazu aufzufordern, sich wegen angeblich noch offener Fragen telefonisch bei der Beklagten zu melden und erst danach eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Dies diene allein der Anbahnung eines Verkaufsgesprächs und sei der Versuch, die Kunden zu halten. Eine form- und fristgerechte Kündigung sei auch ohne Rückruf und Bestätigung wirksam und beende das Vertragsverhältnis ohne weiteres.