Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen Vorgaben des Jugendschutzes (z.B. ungeschützter Versand von FSK-18-Medien wie Filmen und Games) durch Herrn Arthur Schifferer (soweit bekannt wechselweise vertreten von Rechtsanwalt Christian Kreitmeier, Rechtsanwalt M. J. Krenek und/oder Rechtsanwältin Dr. Carmen Fritz) sind nach Auffassung des LG Kempten (u.a. Verfahren Az. 22 O 1659/16) rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG, da Herr Schifferer wohl keinen hinreichende Geschäftsbetrieb unterhält und wohl nur aus dem Interesse heraus handelt, Abmahn-Gebühren zu erzielen.
Uns liegt nunmehr auch eine Mitteilung der Kriminalpolizeiinspektion Kempten, Dezernat K 3, Vermögens- und Wirtschaftskriminalität, vor, wonach die Staatsanwaltschaft Kempten vor dem "Hintergrund [von] Ermittlungen i.Z.m. Abmahnungen durch den Beschuldigten gegenüber Mitwettbewerbern wegen Verkauf/Versand von Konsolenspielen ab 18 Jahren ohne Altersprüfung" gegen Herrn Schifferer ein Ermittlungsverfahren wegen "falscher Versicherung an Eides statt" führt.
Sollten Sie von entsprechenden Abmahnungen betroffen sein, sprechen Sie uns gerne an (RA Christian Pfaff, pfaff@verweyen.legal)!