"Das Original" muss auch das Original sein (OLG Celle, Urt. v. 04.09.2018, Az. 13 U 77/18)

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 4. September 2018, Az. 13 U 77/18, entschieden, dass der Verkäufer eines "Abnehmpulvers" dieses einstweilen nicht mit dem Zusatz "Das Original" bewerben darf, da der Verbraucher dadurch im konkreten Fall in die Irre geführt werde. ... mehr

Im Rahmen eines Verfügungsverfahren wandte sich ein Wettbewerbsverband gegen die Aussage eines Anbieters von Nahrungsergänzungsmitteln, bei einem seiner Produkte handele es sich um "Das Original". Das Gericht gab dem Antrag statt: Maßgebliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise, zu denen sich auch die Richter selbst zählten, verstünden den Zusatz "Das Original" dahingehend, dass das bezeichnete Produkt das erste Produkt dieser Art, jedenfalls aber am längsten am Markt sei. Dieser Eindruck werde noch verstärkt durch den bestimmten Artikel "Das".

Dadurch würde den angesprochenen Verkehrskreisen gerade das singuläre des Produkts und damit ein Alleinstellungsmerkmal, ein gegenüber Mitbewerbern besonderes Maß an Qualität und Erfahrung suggeriert. Das Verkehrsverständnis beschränke sich hingegen nicht darauf, bei dem Produkt handele es sich um den "absoluten Marktführer". Die angesprochenen Verkehrskreise bezögen die Aussage auch nicht lediglich auf ein Verfahren, dass der Verfügungsbeklagte gegen Nachahmerprodukte führe und in dem sein Produkt als Original im Verhältnis zu den Nachahmern bezeichnet werde.

Die Behauptung bei dem streitgegenständlichen Produkt handele es sich um das erste dieser Art (pulverförmige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel für eine gewichtsreduzierte Ernährung) war aber unzutreffend. Der Unterlassungsanspruch des Verfügungsklägers aufgrund unlauterer Werbung wurde daher bejaht.

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