Rechnungs-Email mit Kundenzufriedenheitsumfrage ist 'Spam' (BGH, Urt. v. 10. Juli 2018, Az. VI ZR 225/17)

Mit Urteil vom 10. Juli 2018, Az. VI ZR 225/17 hat der BGH die sehr strenge Rechtsprechung zu "Spam" – unerwünschter Email-Werbung – erneut bestätigt. Demnach handelt es sich mit der Übersendung der Rechnung nach Abschluss eine Kaufs per Email um Spam, wenn diese Mail außer der Rechnung auch eine 'Zufriedenheitsumfrage' enthält.
 
 
 
 
 
 

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