Was der Berliner für die Berliner Biere schon immer wusste hat das LG Ravensburg nach einer Meldung des Südkurier nun auch für Süddeutsches Bier entschieden: Bier ist nicht "bekömmlich" und darf daher auch nicht als "bekömmlich" beworben werden; dies sei ein Verstoß gegen die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zu gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims VO) .
Schaler Beigeschmack: Kläger war der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW).