Irreführende Werbung mit Corona/COVID-19-Bezug (LG Gießen, Beschl. v. 06.04.2020, Az. 8 O 16/20 u.a.)

Mittlerweile sind erste, von der Wettbewerbszentrale erwirkte Gerichtsentscheidungen ergangen und bekanntgeworden, mit denen wettbewerbsrechtlich unzulässige, (offensichtlich) irreführende Werbeaussagen im Zusammenhang mit Corona/Covid-19 untersagt wurden. ... mehr

Die Online-Werbung "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!" wurde vom LG Gießen mit Beschluß v. 06.04.2020, Az. 8 O 16/20 als irreführend und wettbewerbswidrig befunden, da keine wissenschaftliche Erkenntnisse über eine solche Wirkung existieren, der behauptete Schutz also wissenschaftlich nicht belegt sei.

Ebenfalls unzulässig ist die Werbung mit dem Slogan "Volle Power für Ihr Immunsystem" i.V.m. der Abbildung einer Figur, die Corona-Viren abwehrt (LG Essen, Beschl. v. 27.04.2020, Az. 43 O 39/20) sowie die Webung für eine Mundspülung oder von Ohrentropfen etc. mit der Abbildung eines Corona-Virus und der Behauptung "99,9% Keimreduktion aller relevanten Keime einschließlich MRSA" (LG Düsseldorf, Bschl. v. 27.04.2020, Az. 43 O 39/20).

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