ZPÜ wirbt für PC-Gesamtverträge des BITKOM und droht mit Klagen; Nachteile für PC-Hersteller und Importeure

Nach Abschluss der neuen Gesamtverträge über die urheberrechtliche Vergütung nach §§ 54 ff. UrhG für Personal Computer (PC) mit den Verbänden BITKOKM und BCH hat die ZPÜ bereits einen entsprechenden Tarif veröffentlicht wonach je PC Abgaben i.H.v. 13,1875EUR für Verbraucher-PC; 4,00 EUR für Business-PC und 10,625 EUR für "kleine" PC (zzgl. ggf. MwSt. i.H.v. 7%) geschuldet sein sollen. Diese Tarife stellen nur eine einseitige Forderung der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften dar und sind gerichtlich voll überprüfbar, vgl. hier.
Der Branchenverband ZItCo e.V., der eine Vielzahl mittelständischer Computer- und Hardwarehersteller vertritt, lehnt die Regelungen der Gesamtverträge PC und des neuen PC-Tarifs als rechtswidrig und unangemessen ab und hält die geforderten Tarife für drastisch überhöht. ... mehr

Mittlerweile hat die ZPÜ verschiedene PC-Hersteller und Importeure angeschrieben und wirbt für einen Beitritt der Unternehmen zu den Verbände BITKOM oder BCH und zu den Gesamtverträgen dieser Verbände, und droht mit der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Tarif-Forderungen.

Ein Vertrags-Beitritt sollte allerdings gut überlegt sein, denn dadurch wären Unternehmen für die Laufzeit der Verträge bis Ende 2016 an die Inhalte des Vertrags gebunden, also insb. an die darin vereinbarten Abgaben und die aufwendigen Auskunfts- und Nachweispflichten, und sie verlören sämtliche rechtlichen Einwendungen gegen die nach Auffassung der ZItCo e.V. und anderer Experten rechtswidrigen und überhöhten Abgabeforderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften. Die tariflichen Forderungen der ZPÜ sind hingegen einseitig und unterliegen dem Grunde und der Höhe nach voll der gerichtliche Kontrolle.


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