Auf Druck der Verwertungsgesellschaften plant die Bundesregierung die Einführung einer "Hinterlegungspflicht" zu den Geräteabgaben und Leermedienabgaben nach §§ 54 ff. UrhG. Untersuchungen dieses Vorhabens zeigen allerdings, dass eine solche Hinterlegung kontraproduktiv ist und rechts- und verfassungswidrig wäre (s. hier: Hinterlegungspflicht Verweyen, KuR 12-2014 Beihefter Dr. Urs Verweyen und hier http://www.bitkom.org/de/themen/66702_81090.aspx). ... mehr Eine empirische Untersuchung des ZItCo e.V. zeigt nun zudem, dass dadurch nahezu die Hälfte der kleineren und mittelständischen IT-Hardware-Unternehmen in Deutschland existenziell gefährdet würden, wodurch fast 10.000 direkte Arbeitsplätze und bis zu 4 Mrd. EUR Umsatz vernichtet würden. Das ist auch zum Nachteil der Urheber und Rechteinhaber; "Gewinner" der daraus resultierenden Marktbereinigung wären v.a. internationalen Großkonzerne mit Produktionsstätten überwiegend im Ausland.