Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst sowie der BITKOM e.V. haben sich auf einen Gesamtvertrag für Externe CD- und DVD-Brenner geeinigt. Die ZPÜ hat daraus bereits einen einsprechenden Tarif abgeleitet und am 9. März 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach fordert die ZPÜ nunmehr rückwirkend folgende Abgabensätze für Externe Brenner (pro Stück und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von 7%, bei Veräußerung oder Inverkehrbringen in sonstiger Weise im jeweiligen Zeitraum;Unternehmen, die sich dem Gesamtvertrag der ZPÜ unterwerfen, erhalten 20% Gesamtvertragsrabatt): ... mehr Für "Business-Burner" fordert die ZPÜ demnach keine Abgabe mehr; insoweit verlangt sie allerdings – u.E. rechtswidrig – umfangreiche und genaue Einzel-Nachweise von den Unternehmen und diskriminiert dadurch insb. solche Unternehmen, deren Vertrieb ganz oder überwiegend mittelbar (über Zwischenhändler) erfolgt. In den relativ neuen Gesamtverträgen/Tarifen zu PC, Tablets und Mobiltelefonen (neues Recht, seit 1.1.2008) differenziert die ZPÜ zwar zwischen Business- und Verbraucher-Geräten, verlangt aber auch für Business-Geräte eine (geringere) Abgabe, was unseres Erachtens rechtswidrig/unvereinbar ist mit dem "gerechtem Ausgleich" nach Art. 5 Abs. 2 lit. a) und lit. b) der InfoSoc-RiL 2001/29/EG und der Padawan-Rechtsprechung des EuGH dazu.
Ebenfalls ist die Forderung von Mehrwertsteuer u.E. rechtswidrig.
Nach dem bisherigen Tarif von ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst für CD und DVD-Brenner, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 28. Juli 2011, sollten noch deutlich höhere Beträge geschuldet sein, nämlich 7 EUR je CD- oder DVD-Brenner unterschiedslos für Verbraucher- und Business-Geräte; dieser Tarif wurde nun rückwirkend aufgehoben.