Handelsgericht Wien: Geräteabgaben europarechtswidrig, Klage gegen Amazon abgewiesen (Urteil vom 25.8.2015, Az. 29 Cg 25/14t — Austro Mechana ./. Amazon)

Das Handelsgericht Wien hat im "Amazon"-Verfahren, in dem bereits der EuGH entschieden hatte, mit Urteil vom 25.8.2015, Az. 29 Cg 25/14t die Klage der Austro Mechana gg. Amazon abgewiesen (nicht rechtskräftig). Begründung: das österreichische Recht der Geräteabgaben ist nicht EU-Rechts-konform (u.a. keine Rückerstattung, keine Differenzierung zw. privat und geschäftlich genutzten Geräten; Verstoß Art. 5 Abs. 2 lit. a) und lit. b) der InfoSoc-RiL 2001/29/EG). Die Erhebung der Abgaben sei daher unzulässig. Zudem sei die Verteilung des Aufkommen u.a. an soziale Einrichtungen unzulässig. ... mehr