Am 4.4.2015 hat die F.A.Z. einen Bericht zu den geplanten Änderungen des Urheberrechts, insb. zu den Geräteabgaben und der geplanten Hinterlegungspflicht gebracht.
Nach Ansicht der Unternehmensverbände ist die geplante Hinterlegungspflicht kontraproduktiv und rechtswidrig, und würde einen dramatischen volkswirtschaftlichen Schaden in der IT-Industrie verursachen.