VG WORT und VG Bild-Kunst haben mit dem BITKOM einen Vergleich über die Geräteabgaben nach §§ 54, 54a UrhG a.F. ("altes Recht") für PC, die im Zeitraum von 2001 bis 2007 in Verkehr gebracht wurden, geschlossen. Nach dem Vergleich sollen zusätzlich zu den von der ZPÜ nach § 54, 54d und Ziff. I der Anlage zu § 54d UrhG a.F. geforderten 18,42 EUR je "Verbraucher-PC" 3,50 EUR und je "Business-PC" 2,00 EUR an die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst gezahlt werden; abgabenfrei bleiben Workstations und Server u.ä.. Der Vergleich bindet nur solche Unternehmen, die Mitglied des BITKOM sind und sich dem Vergleich anschließen; ein Beitritt ist noch bis 30. April 2016 möglich. ... mehr Dem ist ein jahrzehntelanger Rechtsstreit vorausgegangen, der neben dem Bundesgerichtshof BGH und dem Europäischen Gerichtshof EuGH auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Zuletzt hatte das OLG München angekündigt, wohl nicht vor 2023 zu einer Entscheidung zu kommen. Ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach bestehen und in welcher (gesetzlichen) Höhe ist damit weiterhin offen, zumal zuletzt durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen Abgaberegeln in §§ 54 ff. UrhG mit europäischem Recht aufgekommen sind (vgl. für Österreich hier).