Gemeinsam mit dem Spezialisten für Gesellschaftsrecht RA Dr. Wolfgang Seidel, Seidel-Legal, bietet RA Dr. Urs Verweyen am 29. Januar 2015 einen Workshop zu den Geräte- und Leermedien-Abgaben nach §§ 54 ff. UrhG an (auch bekannt als "GEMA-Abgabe" oder Urheberrechtsvergütung). ... mehr Thema: Nach §§ 54 ff. UrhG müssen alle Hersteller, Importeure und u.U. die Händler von Geräten und Leermedien, mit denen Kopien von urheberrechtlich geschützter Werken wie Filme, Musik, Texte und Bilder angefertigt werden können, für jedes in Verkehr gebrachte Gerät eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften bzw. das Inkasso-Unternehmen ZPÜ bezahlen. Die Verwertungsgesellschaften und die ZPÜ haben dazu Tarife für verschiedene Geräte aufgestellt insb. für PCs, Tablets, Drucker/MFGs, ext. Festplatten, NAS-Drives und CD-/ DVD-Brenner, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik wie MP3-Player, Festplatten-Rekorder, Settop-Boxen u.a.m., USB-Sticks etc. und Leermedien wie DVD- und CD-Rohlinge. Für diese Geräte fordern sie je Stück erhebliche Beträge, z.B. für PCs ca. 15,- bis 17,- EUR je Stück, für Mobiltelefone 36,- EUR je Stück, und dies kumuliert rückwirkend i.d.R. bis zum 1.1.2008. Viele kleinere und mittelständische Unternehmen sind durch diese sehr umstrittenen Abgaben in Ihrer Existenz bedroht oder sehen erheblichen Mittelabflüssen entgegen. Workshop: In dem Workshop werden zunächst die die rechtlichen Hintergründe dieser Abgaben erläutert und die Pflichten (z.B. Meldepflichten der Importeure und Auskunftspflichten der Hersteller) erläutert. Dabei wird auf die aktuellen Forderungen der Verwertungsgesellschaften, die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs EuGH ("Padawan"- und "Amazon"-Urteile), der Bundesgerichtshofs BGH (u.a. Urteile v. 3.7.2014, "PC III" und "Drucker & Plotter III") sowie des OLG Münchens und der Schiedsstelle für Urheberrecht am DPMA eingegangen und die Forderungen werden hinsichtlich Bestand und Höhe kritisch hinterfragt. In einem zweiten Teil wird dargelegt, was betroffene Unternehmen und ihre Geschäftsführer/Vorstände tun müssen und können, um auf die drohende Abgabelast angemessen zu reagieren, diese zu verringern und Haftungsrisiken zu vermeiden. Beispielsweise können Unternehmen sich durch geeignete Meldungen von der Abgabepflicht teilweise befreien. Auch strukturelle Maßnahmen können zur Risikominimierung beitragen. Ein Blick in die Zukunft – anstehende Gesetzesvorhaben, erwartete Urteile – und über die Landesgrenzen zur Situation in den europäischen Nachbarländern wird den Workshop, der auch Gelegenheit zum Austausch geben soll, abrunden. Es sind maximal 15 Teilnehmer vorgesehen; ggf. wird ein weiterer Termin angeboten. Bitte melden Sie sich bei Interesse jetzt an! Referenten: Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen, www.verweyen.legal, Berlin, war von 1999 – 2006 Unternehmensberater bei McKinsey & Company; seit 2006 ist er Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IP und IT. Seit 2009 berät und vertritt RA Verweyen mittelständische IT-Unternehmen (Hersteller und Importeure/Händler von PC und Hardware; Importeure von Mobiltelefonen und Unterhaltungselektronik; IT-Händler, u.a.) und den Interessenverband ZItCo e.V. in vielen Verfahren zu den Geräteabgaben gegen die ZPÜ und die VG Wort vor der Schiedsstelle UrhR beim DPMA und vor dem OLG München. Für den ZItCo führte er zudem Verhandlungen mit ZPÜ und Verwertungsgesellschaften zum aktuellen Gesamtvertrag PC. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Seidel, Seidel-Legal, ist seit 1999 Rechtsanwalt mit fachlicher Schwerpunktsetzung auf den Gebieten des Handels-, Vertrags-, Gesellschafts- und Finanzrechts, und war über 12 Jahre bei großen deutschen und US-Sozietäten tätig. Seit 2012 ist er selbständig in Frankfurt am Main mit der Beratung und Betreuung von Herstellern, Importeuren, Händlern in der Krise und bei Betriebsveräußerungen vor dem Hintergrund offener Abgabeforderungen sowie von Geschäftsführern/Vorständen zu Haftungsfragen in diesem Zusammenhang. Zeit und Ort: Donnerstag, 29. Januar 2015, ab 11:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr. in den Räumen von KVLEGAL, Oranienstr. 24, 10999 Berlin. Kosten: 300,- EUR zuzüglich Umsatzsteuer pro Person; Mitglieder des ZItCo e.V. 250,- EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Anmeldung: Verbindliche Anmeldung und Nachfragen bitte per E-Mail an workshop@verweyen.legal. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an (Stichworte):