Mit Urteil vom 09.03.2021 in der Rechtssache Rs. C-392/19 – VG Bild-Kunst ./. Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat der europäische Gerichtshof EuGH entschieden, dass das Einbetten (sog. Framing) von urheberrechtlich geschützten, auf einer anderen Website mit Zustimmung des Rechteinhabers frei zugänglich gemachten Werken, dann rechtswidrig (mit Art. 3 Abs. 1 der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG unvereinbar) ist, wenn das Framing unter Umgehung von von dem Rechteinhaber veranlassten Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt. ... mehr Mt Fragen des Framing und der öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke musste sich der EuGH und der Bundesgerichtshof BGH in den letzen Jahren wiederholt befassen, vgl. z.B. hier. Das Urteil des EuGH finden Sie hier. Wenn Sie dazu Fragen habe, sprechen sie uns gerne an!