Abmahnungen für Eric Clapton durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg (vormals Sasse und Partner) mahnt u.a. im Namen von Eric Patrick Clapton wegen des Verkaufs sogenannter Bootlegs (nicht lizenzierte Aufnahmen, meist Mitschnitte von Live-Aufnahmen) ab. Gutsch & Schlegel macht Ansprüche auf Unterlassen, Vernichtung und Schadensersatz geltend. Es lohnt sich für Medienhändler, und andere Anbieter derartige Abmahnungen genau zu prüfen/prüfen zu lassen und keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen. Grundsätzlich muss der Abmahnende / Gutsch & Schlegel den behaupteten Rechtsverstoß (Bootlegs, Piracy, Grau-/Parallelimport, etc.) nachweisen und dazu insb. die  Rechteinhaberschaft und Anspruchsberechtigung lückenlos über die gesamte Rechtekette nachweisen. ... mehr

Auch in Bezug auf die geltend gemachte Erstattung der Rechtsanwaltskosten lohnt ein genauer Blick. Insbesondere ist die außergerichtliche Inanspruchnahme mehrerer Schädiger nach neuester Rechtsprechung u.U. gebührenrechtlich als eine Angelegenheit zu behandeln, wodurch nur ein Bruchteil der von Gutsch & Schlegl regelmäßig eingeforderten Gebühren erstattet werden müssen (BGH – Der Novembermann).

Auch der geltend gemachte Schadensersatz, u.a die Kosten für die Ermittlung der angeblichen Rechtsverletzung durch die GUMPS GmbH (Geschäftsführer RAe Gutsch und Schlegel) wurde von den Gerichten bereits in mehreren Verfahren zurückgewiesen.

RAe Gutsch & Schlegel gehen zudem auch wegen angeblicher Bootleg-Aufnahmen der Musiker/Musikgruppen

  • Iron Maiden
  • Motörhead (Belle Vue Sunshine Touring Inc.)
  • Alice Cooper
  • Pink Floyd
  • David Gilmour
  • Mötley Crüe
  • aha (Chart Promotions Ltd.)
  • Genesis (Gelring Ltd.)
  • Phil Collins
  • Jimi Hendrix (Experience Hendrix)
  • Iggy Pop (James N. Osterberg)
  • Earth, Wind & Fire
  • Justin Timberlake
  • Keith Jarret
  • Al Di Meola
  • u.a.m.

u.a. gegen Medienhändler und private Anbieter (eBay-Verkäufe) vor. In den allermeisten Fällen konnten wir erreichen, dass gegen unsere Mandanten keine Klagen eingereicht wurden; zudem konnten wir Klagen meist erfolgreich abwehren, u.a. Klagen betreffend die Musikgruppen/Musiker Iron Maiden, Genesis, Phil Collins und andere konnten wir erfolgreich abwehren. Klagen der Kanzlei Gutsch & Schlegel wurden hier abgewiesen (Amts- und Landgericht Hamburg).

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!

+49 30 5156599-80
office@verweyen.legal

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