Abmahnungen der Belle Vue Sunshine Touring, Inc. (Motörhead) durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel

Die Belle Vue Sunshine Touring, Inc., die angeblich ausschließliche Inhaberin bestimmter Musikaufnahmen der bekannten Musikgruppe Motörhead ist, lässt durch die Kanzlei Gutsch & Schlegel, Hamburg (ehemals Sasse & Partner) Medienhändler wg. des Vertriebs angeblich nicht lizenzierter CD-Tonträger (hier: Lemmy – The Broadcast Interviews) wg. Verstoß gegen Marken- und Namensrechten an den Begriffen/Namen "Motörhead", "Lemmy", "Lemmy Kilmister" sowie aus abgeleitetem Recht wegen unberechtigten Nutzung von Bildnissen von Ian "Lemmy" Kilmister abmahnen. ... mehr

Wir haben demgegenüber Zweifel u.a. an der Rechteinhaberschaft der Belle Vue Sunshine Touring Inc. und der Passivlegitimation unsere Mandantin, einer Medienhändlerin, zum Ausdruck gebracht und die Ersatzansprüche der Belle Vue Sunshine Touring zurückgewiesen. Eine Klage wurde daraufhin nicht erhoben.
RAe Gutsch & Schlegel gehen zudem auch wegen angeblicher Bootleg-Aufnahmen der Musiker/Musikgruppen

  • Iron Maiden (Iron Holdings Ltd. u.a.)
  • Motörhead (Belle Vue Sunshine Touring Inc.)
  • Alice Cooper
  • Pink Floyd
  • David Gilmour
  • Mötley Crüe
  • aha (Chart Promotions Ltd.)
  • Genesis (Gelring Ltd.)
  • Phil Collins
  • Jimi Hendrix (Experience Hendrix)
  • Iggy Pop (James N. Osterberg)
  • Earth, Wind & Fire
  • Justin Timberlake
  • Keith Jarret
  • Al Di Meola
  • u.a.m.

Verfahren betreffend die Musikgruppen/Musiker Iron Maiden, Genesis, Phil Collins und andere konnten wir erfolgreich abwehren. Klagen der Kanzlei Gutsch & Schlegel wurden hier abgewiesen (Amts- und Landgericht Hamburg).

Es lohnt sich für Medienhändler, und andere Anbieter derartige Abmahnungen genau zu prüfen/prüfen zu lassen und keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen. Grundsätzlich muss der Abmahnende den behaupteten Rechtsverstoß (Bootlegs, Piracy, Grau-/Parallelimport, etc.) nachweisen und dazu insb. seine Rechteinhaberschaft und Anspruchsberechtigung lückenlos (Rechtekette) nachweisen.

Auch in Bezug auf die geltend gemachte Erstattung der Rechtsanwaltskosten lohnt ein genauer Blick. Insbesondere ist die außergerichtliche Inanspruchnahme mehrerer Schädiger nach neuester Rechtsprechung u.U. gebührenrechtlich als eine Angelegenheit zu behandeln, wodurch nur ein Bruchteil der von Gutsch & Schlegl regelmäßig eingeforderten Gebühren erstattet werden müssen.

Auch der geltend gemachte Schadensersatz, u.a die Kosten für die Ermittlung der angeblichen Rechtsverletzung durch die GUMPS GmbH (Geschäftsführer RAe Gutsch und Schlegel …) wurde von den Gerichten bereits in mehreren Verfahren zurückgewiesen.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung!

+49 30 5156599-80
office@verweyen.legal

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