Verlage fordern Autoren zum Honorarverzicht auf – nicht unterschreiben!

Im Nachgang zu den Entscheidungen EuGH – Reprobel und BGH – Verlegerbeteiligung, in denen die Gerichte festgestellt haben, dass die Verwertungsgesellschaften VG Wort, GEMA, VG Bild-Kunst und VG Musikeditionseit Jahrzehnten den Autoren und Schriftstellern, Musikautoren und Komponisten, Fotografen, Bildkünstlern, Designern und anderen Urhebern zustehende Vergütungen rechts- und treuwidrig vorenthalten haben, fordern die Zeitschriften- und Buchverlage, Musikverlage, Bildagenturen u.a. ihre Mitglieder in personalisierten, teilweise grob irreführenden Anschreiben dazu auf, auf die ihnen zustehenden Vergütungs-Nachforderungen zugunsten der Verlage zu verzichten; eine kleine Sammlung solcher Anschreiben finden Sie hier. ... mehr

Betroffene Autoren und Schriftsteller, Musikautoren und Komponisten, Fotografen, Bildkünstler und Designer und andere Urheber, die eine derartige Aufforderung, Empfehlung oder Bitte von ihrem Verlag, ihre Agentur, einer Verwertungsgesellschaft oder dem Börsenverein erhalten haben, sollten diese Verzichtserklärung nicht vorschnell unterschreiben! Sie verzichten damit auf u.U. sehr erhebliche Geldbeträge, die allein Ihnen zustehen! Lassen Sie sich in Ruhe von einer neutralen Stelle beraten, es geht um Ihr Geld und Ihr schöpferisches Schaffen!

Weitergehende Informationen zur Entscheidung des EuGH und des BGH finden Sie bei uns hier und hier sowie in dem ausführlichem Kommentar des Klägers des BGH-Verfahrens "Verlegeranteil" im Perlentaucher sowie auf der Informationsseite VGinfo.org, die von einer Gruppe Interessierter Autoren betrieben wird.

+49 30 5156599-80
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