Unberechtigte Abmahnung der Iron Holdings Ltd. wg. Bootleg "Iron Maiden: Live in Italy 1992"

Die Iron Holdings Ltd., die angeblich ausschließliche Inhaberin bestimmter Musikaufnahmen der bekannten Musikgruppe Iron Maiden ist, lässt durch die Kanzlei Sasse & Partner (Hamburg) Medienhändler wg. des Vertriebs angeblicher Bootlegs (hier: Live-Aufnahmen eines Iron Maiden-Konzertes von 1992 in Reggio Emilia, Italien) abmahnen und gerichtlich auf Unterlassen des Vertriebs, Schadensersatz und Kostenersatz in Anspruch nehmen (dazu lässt sich die Kanzlei die entsprechende Ansprüche der Iron Maiden Holdings Ltd. abtreten).
Wir konnten für unsere Mandantin, einer Medienhändlerin, sämtliche Ansprüche erfolgreich abwehren, die Abmahnung erweis sich als von Anfang an unberechtigt. Eine entsprechende Klage hat das AG Hamburg mit Urteil vom 12. September 2014, Az. 36a C 619/12 vollumfänglich abgewiesen. Die dagegen von Sassen & Partner eingelegt Berufung zum LG Hamburg, Az. 310 S 271/41 wurde nach entsprechende Hinweisen des Gerichts von der Klägerin zurückgenommen und sie wurde mit Beschluss des LG Hamburg vom 29.6.2015 des Rechtsmittels der Berufung "für verlustig erklärt". Insb. konnte die Klägerin nicht schlüssig darlegen, dass die Iron Maiden Holding Ltd. tatsächlich Inhaberin der geltend gemachten Rechte an den streitgegenständlichen Aufnahmen ist. Schon die Übertragung der Rechte an die Iron Maiden Holding Ltd., einer Limited nach englischem Recht, und die Vertretungsverhältnisse innerhalb der Klägerin blieben unklar, ebenso die Abtretung etwaiger Ansprüche an die Klägerin RAe Sasse & Partner.

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