Sackdoof, feige und verklemmt … (LG Hamburg, Beschluss v. 17.05.2016, Az. 324 O 255/16 – Erdogan ./. Böhmermann)

Bereits mit Beschluss vom 17.5.2016, der nunmehr vollständig vorliegt, hat das LG Hamburg auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan dem Hörfunk- und Fernsehmoderator Jan Böhmermann untersagt, in Bezug auf Erdogan Teile des Gedichts mit dem Titel "Schmähkritik" aus der Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 erneut zu äußern, s. Pressemeldung des LG Hamburg hier. Zwar sei das Gedicht Satire und vermittele ein Zerrbild von der Wirklichkeit, mit der sich Böhmermann auseinandersetze. Bestimmte Passagen des Gedichts (im Anhang.pdf zur Pressemeldung des LG Hamburg rot ausgeführt) überschreiten nach Ansicht des Gedichts aber dennoch die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit. S. auch die Besprechung auf FAZ.net.

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